Titel Logo
"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 33/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abräumung von Grabstätten auf dem Friedhof Heidenrod-Nauroth

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod ruft die Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf dem Friedhof in Heidenrod-Nauroth, gemäß §33 Friedhofsordnung der Gemeinde Heidenrod vom 01.November 1978 in der Fassung der 9. Änderung vom 18. Februar 2024 zur Abräumung der Grabstätten auf.

Die Angehörigen/Verwandten der Verstorbenen werden aufgefordert, die Grabstätten bis spätestens 10. September 2024 inklusive der im Erdreich befindlichen Fundamente zu entfernen, sowie die Grabstellen anschließend einzuebnen und einzusäen.

Gemäß § 12 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Heidenrod vom 01.November 1978 in der Fassung der 9. Änderung vom 18. Februar 2024 werden nach dem o.g. Zeitpunkt die Grabstätten auf Veranlassung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Heidenrod als Friedhofsträger gebührenpflichtig abgeräumt.

Die Gebühren für die Abräumung durch den gemeindlichen Bauhof betragen:

für eine Doppelwahlgrabstätte (DW) 450,00 €

für ein Einzelwahlgrab (EW) 250,00 €

für ein Urnenwahlgrab (UW) 150,00 €

Sollten Sie die Abräumung durch den gemeindlichen Bauhof wünschen, senden Sie bitte einen schriftlichen Antrag an:

Gemeindevorstand der

Gemeinde Heidenrod

Friedhofsverwaltung

Rathausstr. 9

65321 Heidenrod-Laufenselden

Oder per Mail: silvia.theuerkauf@heidenrod.de

Für telefonische Rückfragen, stehen wir Ihnen gerne unter folgender Rufnummer 06120 7925 zur Verfügung.

Bei Abräumung durch Sie selbst, bzw. ein durch von Ihnen beauftragtes Unternehmen, wird gebeten, bzgl. des Zeitpunktes der Abräumung unbedingt Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung zu halten, um etwaige Störungen bei Bestattungen zu vermeiden.

Heidenrod, August 2024
Diefenbach, Bürgermeister

Zur Abräumung kommen folgende Grabstätten: