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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 33/2025
Aktuelles
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Stellenausschreibung

Die Gemeinde Heidenrod sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unsere gemeindliche Kindertagesstätte in Heidenrod-Dickschied

Hessischer

Bewegungskindergarten

ein/e Erzieher*In (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit

Als Hessischer Bewegungskindergarten steht neben der Bewegungspädagogik auch die Naturpädagogik bei uns im Vordergrund. Unsere einzigartige Lage, direkt am Ortsrand von Heidenrod-Dickschied, erleichtert uns die Umsetzung unseres naturnahen und bewegungsfreudigen Konzeptes.

Wir bieten:

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drei Familiengruppen von einem Jahr bis zum Schuleintritt

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Selbstständiges Arbeiten in einem engagierten Team

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Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

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Regelmäßige Weiterbildungsangebote

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Tarifliche Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes (z.B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Arbeitgeberzuschuss vermögenswirksame Leistungen)

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Betriebliche Altersversorgung bei der Zusatzversorgungskasse Wiesbaden

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30 Tage Urlaubsanspruch (5-Tage-Woche)

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Kostenlose Parkplätze in direktem Umfeld

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Fahrradleasing (JobRad)

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Geburtstagsfrei

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Wasser steht kostenlos zur Verfügung

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Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge möglich

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Elektronische Arbeitszeiterfassung

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Zukunftssicherer Arbeitsplatz

Wir erwarten:

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Freude und Interesse am Beruf

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Respektvoller und liebevoller Umgang mit Kindern

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Kollegiales Führen einer Kindergruppe

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Team-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit

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Pädagogische Phantasie und Kreativität

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Planung, Durchführung und Reflektion der pädagogischen Arbeit im Sinne der einrichtungsspezifischen Konzepte

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Offenheit für die Belange von Kindern und ihren Familien

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne ab dem 18.08.2025 die stellvertretende Leiterin der Einrichtung, Frau Besier (06775/645) oder Herr Kürzer (06120/7917).

Senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 05.09.2025 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod

oder als PDF-Datei an bewerbung@heidenrod.de

Aus Kostengründen ist das Zurücksenden der Bewerbungsunterlagen nicht möglich.

Fahrtkosten können nicht erstattet werden.