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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 34/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Berndroth, Rettert, Oberfischbach und Mittelfischbach

In den vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Oberfischbach, Mittelfischbach, Rettert und Berndroth war der Besitzübergang für den Herbst 2025 geplant, weshalb intensiv an der Zuteilung gearbeitet wurde und die Rohpläne bereits vorgelegt werden konnten. Dabei wurden die angedachten Neuzuteilungen den Beteiligten eröffnet.

Aufgrund der Rückmeldungen der Beteiligten und zeitlichen Engpässen zwischen den Rohplanvorlagen und der angedachten Besitzeinweisung, ist es nach Einschätzung des DLR im Sinne der Bewirtschafter die Besitzeinweisung auf das nächste Jahr (Herbst 2026) zu verschieben. Die Vorstände wünschen dies ebenfalls ausdrücklich und stimmen dem zu.

Die beteiligten Grundstückseigentümer sollen nach Absprache mit den Vorständen nunmehr mit Wirkung vom 01.08.2026 in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen werden. Der Besitzübergang wird dann durch Erlass einer Vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG geregelt, wodurch der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke zu den in den dazugehörenden Überleitungsbestimmungen bestimmten Zeitpunkten tatsächlich auf die in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger übergeleitet wird.

Hierzu erfolgt rechtzeitig eine Öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde. In der Zwischenzeit werden die Einwände bearbeitet und die Zuteilung ggf. angepasst. Sofern sich Änderungen in der Neuzuteilung ergeben, werden die betroffenen Beteiligten darüber informiert.

Im Auftrag
(Lea Vogel) Vermessungsrätin

Hinweis:

Vorstehende Bekanntmachung, im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren Berndroth, Mittelfischbach, Oberfischbach und Rettert; Az.: 81193-HA10.3 ua. wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Heidenrod, den 12.08.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod
Im Auftrag
(Zindel) Oberamtsrat