Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeindevertretung setzt den gemeindlichen Anteil am beitragsfähigen Aufwand für die grundhafte Erneuerung der Verkehrsanlagen „Am Backhaus“, „Verbindungsstraße Am Backhaus/Rheingauer Weg“, und „Zur Bleiche“ im Ortsteil Kemel gemäß § 3 Straßenbeitragssatzung wie folgt fest:
Bei der Straße „Am Backhaus“ handelt es sich um eine Verkehrsanlage, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Somit beträgt der Gemeindliche Anteil an dem beitragsfähigen Aufwand gleich 52 %.
Bei der Straße „Verbindungstraße Am Backhaus/Rheingauer Weg“ handelt es sich um eine Verkehrsanlage, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Somit beträgt der gemeindliche Anteil an dem beitragsfähigen Aufwand gleich 52 %.
Bei der Straße „Zur Bleiche“ handelt es sich um eine Verkehrsanlage, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Somit beträgt der gemeindliche Anteil an dem beitragsfähigen Aufwand gleich 52 %.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.