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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 37/2023
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Einstufung des Gemeindeanteils bezüglich Abrechnung von Straßenbeiträgen

Öffentliche Bekanntmachung

Einstufung des Gemeindeanteils bezüglich Abrechnung von Straßenbeiträgen

für die Verkehrsanlagen „Am Backhaus“, „Verbindungsstraße Am Backhaus/Rheingauer Weg“, und „Zur Bleiche“, im Ortsteil Kemel

Die Gemeindevertretung setzt den gemeindlichen Anteil am beitragsfähigen Aufwand für die grundhafte Erneuerung der Verkehrsanlagen „Am Backhaus“, „Verbindungsstraße Am Backhaus/Rheingauer Weg“, und „Zur Bleiche“ im Ortsteil Kemel gemäß § 3 Straßenbeitragssatzung wie folgt fest:

  1. Bei der Straße „Am Backhaus“ handelt es sich um eine Verkehrsanlage, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Somit beträgt der Gemeindliche Anteil an dem beitragsfähigen Aufwand gleich 52 %.

  2. Bei der Straße „Verbindungstraße Am Backhaus/Rheingauer Weg“ handelt es sich um eine Verkehrsanlage, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Somit beträgt der gemeindliche Anteil an dem beitragsfähigen Aufwand gleich 52 %.

  3. Bei der Straße „Zur Bleiche“ handelt es sich um eine Verkehrsanlage, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Somit beträgt der gemeindliche Anteil an dem beitragsfähigen Aufwand gleich 52 %.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Heidenrod den 31.08.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod
Diefenbach, Bürgermeister