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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 37/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Heidenrod

Beteiligung der Öffentlichkeit

Wiederholung der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Hupperter Weg“, Heidenrod-Kemel gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Die Gemeinde Heidenrod wurde darauf hingewiesen, dass in der Bekanntmachung der Offenlage des Bebauungsplanes am 16.10.2024 Fehler enthalten sind, die nach § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beachtlich sind.

Mit der Wiederholung der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes mit dem Hinweis auf diese Fehler, sollen eben diese geheilt werden.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist ortsüblich bekanntzumachen, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Dies wurde bei der Bekanntmachung vom 16.10.2024 versäumt.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Kemel. Mit dem Bebauungsplan wird das folgende allgemeine Planungsziel angestrebt:

Schaffung von Planungsrecht für ein Gewerbegebiet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes für den Bereich Gewerbegebiet „Am Hupperter Weg“, im Ortsteil Kemel mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auf der Homepage der Gemeinde Heidenrod (www.heidenrod.de) unter https://www.heidenrod.de/laufende-verfahren/ eingestellt, sowie im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i einzusehen.

Zudem liegen der Text der öffentlichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht, sowie die wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 15.09.2025 bis 15.10.2025 im Rathaus der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, Bauamt, Zimmer 203, während folgender Dienststunden,

Montags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr,

Mittwochs 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

Freitags 07.00 Uhr - 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1.

Entwurf Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Hupperter Weg“, im Ortsteil Kemel mit Begründung und Umweltbericht, welcher die Eingriffe des Bebauungsplanes in die Umwelt, insbesondere in Bezug auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Luft und Klima, Menschen und ihre Gesundheit sowie deren Wechselwirkungen darstellt und bewertet.

2.

Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen zum Bebauungsplan:

-

Artenschutzgutachten vom 21.01.2025

-

Erläuterung Wasserwirtschaftliche Belange vom 13.01.2025

3.

Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungsplanes:

-

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB

Hinweis auf die Erforderlichkeit eines Artenschutzgutachtens und eines Umweltberichts. Diese wurde ergänzt.

Hinweise zu insektenfreundlicher Beleuchtung und der Festsetzung von Photovoltaikanlagen. Diese wurden in die Textlichen Festsetzungen aufgenommen.

Die nach Einschätzung der Gemeinde Heidenrod wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt.

Auf Wunsch sind auch die aktuellen Planunterlagen der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Gewerbegebiet „Am Hupperter Weg“ einsehbar. Hierzu gehören:

Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Gewerbegebiet „Am Hupperter Weg“, im Ortsteil Kemel mit Begründung einschließlich Umweltbericht, welcher die Eingriffe der Flächennutzungsplanänderung in die Umwelt, insbesondere in Bezug auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie deren Wechselwirkungen darstellt und bewertet.

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zur Berichtigung der fehlerhaften Bekanntmachung elektronisch an bauamt@heidenrod.de übermittelt werden, oder schriftlich sowie während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2. BauGB erfolgte von Oktober bis November 2024 und wird nicht wiederholt.

Zur Beschleunigung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes beteiligt die Gemeinde Heidenrod für bestimmte Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB einen Dritten (Planungsbüro Hendel & Partner, Friedrich-Bergius-Straße 9, 65203 Wiesbaden).

Heidenrod, den 03. September 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod
gez. (Diefenbach) Bürgermeister