Bekanntmachung
Bei dem Naturschutzgebiet Rosit, in der Gemarkung Nauroth gelegen, handelt es sich um ein ehemaliges Abbaugebiet von Schiefer. Schutzziele des Gebiets sind die auf den Halden entstandenen, ökologisch sehr wertvollen Trockenrasen in Verbindung mit einer Vielzahl an auf trockenes Offenland angepasste Tierarten. Von besonderer Bedeutung ist das bedeutendste Vorkommen der Geburtshelferkröte im Taunus. Für diese geschützten Arten und Pflanzengesellschaften besteht ein Verschlechterungsverbot. Dafür gibt es, wie bei allen Naturschutzgebieten in der EU, auch für die Rosit einen gesetzlich verpflichteten Pflegeplan. Verantwortlich für die Umsetzung dieses Pflegeplanes ist die Obere Naturschutzbehörde. Umgesetzt wird dieser Plan in Absprach mit der ONB von Hessen Forst.
Zum Erreichen der Schutzziele ist die Durchführung von Pflegemaßnahmen notwendig.
Geplant sind die Entnahme von Bäumen, eine Entbuschung und anschließender Ziegenbeweidung zum Erhalt der Offenlandhabitate. Aufgrund des Vorkommens der seltenen Geburtshelferkröte werden Tümpel angelegt, bzw. instand gesetzt.
Für die Grundstückseigentümer, deren Flurstücke im Naturschutzgebiet Rosit liegen, kommen keine Kosten zu. Planung, Umsetzung und Bezahlung der Maßnahmen übernehmen die Obere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit Hessen Forst.
Für Rückfragen der betroffenen Grundstückseigentümer wenden sie sich bitte an Herrn Güldenpfennig, Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus. Telefonnummer: 06 11 / 5 32 80 - 24