Die Gemeinde Heidenrod möchte daran erinnern, dass alle Haus- und Grundstückbesitzer verpflichtet sind, überhängende Hecken und sonstige Anpflanzungen bis auf ihre Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Durch verdeckte Verkehrszeichen und zugewachsene Straßenlampen kommt es immer wieder zu Beschwerden.
Deshalb ist darauf zu achten, dass bei in die Fahrbahn ragenden Ästen und Zweigen eine lichte Höhe von 4,50 Metern einzuhalten ist, bei Geh- und Radwegen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 Metern auszuschneiden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenlampen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.
Das gilt auch für Grundstücke außerhalb der Ortschaften. Dort kommen Landwirte mit ihren Fahrzeugen oft kaum durch. Wenn sie Hecken und Gehölzen ausweichen müssen, werden häufig Nachbargrundstücke beschädigt.
Wer sein Grünzeug nicht pflegt, muss eventuell für Schäden haften, die bei anderen entstehen.