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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 39/2022
Aktuelles
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Maßnahmen zur kurzfristigen Energieeinsparung in der Gemeinde Heidenrod

Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung

Die Auswirkungen des Ukrainekrieges haben erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit mit Energie, aktuell vor allem Gas sowie gegebenenfalls auch Strom. Hiervon betroffen sind auch die hessische Landesverwaltung und die Kommunen, sowohl als Verbraucher, als auch in besonderem Maße in ihrer Vorbildwirkung.

Zudem ist am 01. September die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten aus der sich unmittelbar Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten, öffentlichen Gebäuden und Unternehmen ergeben.

Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2022 intensiv mit der Thematik befasst. Neben gemeindeinternen Maßnahmen, wie zum Beispiel der Absenkung der Raumtemperatur in den Büroräumen des Rathauses, hat er zur Energieeinsparung beschlossen, dass die gesamte Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen in der Zeit von 22:30 Uhr bis 5:30 Uhr abgeschaltet wird.

Hierzu muss man wissen, dass es in Hessen keine generelle gesetzliche

Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Straßenbeleuchtung gibt. Lediglich in der

Straßenverkehrsordnung (StVO) wird darauf hingewiesen, dass verkehrswichtige und gefährliche Kreuzungen oder sonstige Gefahrenstellen ausreichend zu beleuchten sind, wenn eine verkehrssichere Benutzung der Straße sonst nicht möglich ist.

Aufgrund der dörflichen Struktur unserer Ortsteile mit einem entsprechend niedrigen Fußgänger aufkommen insgesamt und soweit doch vorhanden, praktisch nur von ortskundigen Anwohnern, kann davon ausgegangen werden, dass keine Verpflichtung durchgehenden Beleuchtung besteht.

Nebenbei wird der sog. Lichtverschmutzung, also der Störung der natürlichen Dunkelheit, mit der Maßnahme etwas entgegengewirkt.

Der Betreiber der Straßenbeleuchtung ist beauftragt die Maßnahme, d.h. die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung in den nächsten Tagen umzustellen, so dass wir davon ausgehen, dass Nachabschaltung etwa ab der zweiten Oktoberwoche (10.10.2022) beginnt.

Die Nachtabschaltung ist zunächst bis 31. März 2023 befristet und wird rechtzeitig evaluiert.