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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 4/2024
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Bürgerschaftliches Engagement in den Ortsteilen

Maßnahmen 2023/ Antragsfrist 2024

Seit dem Jahre 2014 werden Mittel aus dem Fonds „Bürgerschaftliches Engagement in den Ortsteilen“ vergeben. Grundlage dafür waren jeweils die im Jahr davor erbrachten Leistungen.

Auch in diesem Jahr stehen wieder Mittel für den Zweck zur Verfügung und es besteht die Möglichkeit, Anträge auf Basis in 2023 erbrachter Leistungen zu stellen.

Antragsfrist (Ausschlussfrist) ist der 23. Februar 2024.

Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt!

Nachstehend ist der Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.02.2012 auszugsweise abgedruckt:

Es wird ein mit 10.000 € dotierter Fonds/Förderpreis bei der Gemeinde Heidenrod zur Honorierung besonderer gemeinwohlorientierter Arbeit in den Ortsteilen eingerichtet.

Mit den Mitteln aus dem Fonds sollen Maßnahmen, die zur Pflege und Unterhaltung von dem Gemeinwesen dienender Infrastruktur (DGH, Friedhof, Öffentliche Anlagen etc.) in der Regel durch die Ortsbeiräte oder durch örtliche Initiativen im Einvernehmen mit den jeweiligen Ortsbeiräten durchgeführt werden, unterstützt und gewürdigt werden.

Die Mittel werden auf Antrag der Ortsbeiräte/Initiativen in Beträgen von 500 € bis 2.500 € durch den Gemeindevorstand für das Folgejahr vergeben.

Die Mittel werden nicht in bar ausgezahlt, sondern stehen zweckgebunden für Maßnahmen, wie in Absatz zwei beschrieben, den Ortsbeiräten/Initiatoren zur Verfügung und sind in Absprache mit der Gemeindeverwaltung zu verwenden.

Für Fragen steht Ihnen Herr Kürzer unter der Telefonnummer 06120 / 7917 gerne zur Verfügung.