1. Haushaltssatzung
Aufgrund des § 15 bis 19 des EigBGes (Eigenbetriebsgesetz) vom 09. Juni 1989 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) hat der Verwaltungsrat am 04.12.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
1. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 wird
a) im Erfolgsplan
in den Erträgen auf — 10.240 €
in den Aufwendungen auf — 8.742 €
einem Jahresgewinn von — 1.498 €
b) im Vermögensplan
in den Einnahmen auf — 8.550 €
in den Ausgaben auf — 8.550 €
ausgeglichen
festgestellt.
2. Kredite werden nicht veranschlagt.
3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
4. Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
5. Es wird kein eigenes Personal beschäftigt.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom Donnerstag, 23.01.2024 bis Freitag, 26.01.2024 im Rathaus, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, 1.Stock, Zimmer A15, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Donnerstag, 23.01.2025 | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag, 24.01.2025 | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Montag, 27.01.2025 | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag, 28.01.2025 | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch, 29.01.2025 | 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag, 30.01.2025 | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag, 31.01.2025 | 08:00 - 12:00 Uhr |