Erweiterung des touristischen Freizeitangebotes auf Ausweisung eines automatisierten Wohnmobilstellplatzes
hier: Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes und frühzeitige Beteiligung der Bürger.
Gemäß § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeinde Heidenrod beabsichtigt, zur Erweiterung des Angebotes an touristischen Freizeitaktivitäten, einen automatisierten Wohnmobilstellplatz einzurichten. Zur Schaffung der notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen wird ein Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz Nauroth“ erarbeitet.
Der Geltungsbereich, für den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 14.07.2023 einen Aufstellungsbeschluss gefasst hat, umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Nauroth wie folgt:
| Flur | Flurstück | Größe | Lage | Eigentümer |
| 5 | 39 | 7756 m² | Unter dem Klopp | Gemeinde Heidenrod |
| 5 | 38 | 3930 m² | Unter dem Klopp | Gemeinde Heidenrod |
| 5 | 35 (teilweise) | 1764 m² (gesamt) | Straße Herzbachblick | Gemeinde Heidenrod |
| 5 | 37 (teilweise) | 715 qm² | Wirtschaftsweg Hasselborn | Gemeinde Heidenrod |
Der Geltungsbereich ist auf dem abgebildeten Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte (unmaßstäblich) dargestellt.
Gemäß § 3 ff BauGB wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und sich wesentlich unterscheidender Lösungen, für die die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen, zu informieren.
Alle Bürgerinnen und Bürger und Betroffene erhalten hiermit die Gelegenheit, sich gemäß § 3 BauGB zu informieren. Die Unterlagen können in der Zeit vom 11. Oktober 2023 bis 10. November 2023 im Bauamt der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, Zimmer 203, Herrn Zindel, während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.30 Uhr
Freitag 07.00 - 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
eingesehen werden.
Die Unterlagen des Aufstellungsbeschlusses inkl. Anlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.heidenrod.de/laufende-verfahren/ eingestellt.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod lädt zu einer Informationsveranstaltung gemäß § 3 (1) BauGB für Mittwoch, den 18.10.2023, um 18.00 Uhr in das Sitzungszimmer des Rathauses (hinteres Gebäude/Bauverwaltung 1. Stock), Rathausstr. 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden ein.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Bürgerversammlung wird die beabsichtigte Planung und der Geltungsbereich, für den der Bebauungsplan erarbeitet werden soll, vorgestellt.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, während der v.g. Auslegungszeit und im Rahmen der Bürgerversammlung Wünsche, Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes vorzutragen. Sie sind mündlich zur Niederschrift oder schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, zu richten.
Anlage: Liegenschaftskarte