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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 40/2024
Aktuelles
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Stellenausschreibung

Die Gemeinde Heidenrod sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unsere gemeindliche Kindertagesstätte in Heidenrod-Dickschied

Hessischer Bewegungskindergarten

ein/e Erzieher*In (m/w/d) in Teilzeit

Als Hessischer Bewegungskindergarten steht neben der Bewegungspädagogik auch die Naturpädagogik bei uns im Vordergrund. Unsere einzigartige Lage, direkt am Ortsrand von Heidenrod-Dickschied, erleichtert uns die Umsetzung unseres naturnahen und bewegungsfreudigen Konzeptes.

Wir bieten:
  • drei Familiengruppen von einem Jahr bis zum Schuleintritt

  • Selbstständiges Arbeiten in einem engagierten Team

  • Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

  • Regelmäßige Weiterbildungsangebote

  • Tarifliche Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes (z.B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Arbeitgeberzuschuss vermögenswirksame Leistungen)

  • Betriebliche Altersversorgung bei der Zusatzversorgungskasse Wiesbaden

  • 30 Tage Urlaubsanspruch (5-Tage-Woche)

  • Kostenlose Parkplätze in direktem Umfeld

  • Fahrradleasing (JobRad)

  • Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge möglich

  • Elektronische Arbeitszeiterfassung

  • Zukunftssicherer Arbeitsplatz

Wir erwarten:
  • Freude und Interesse am Beruf

  • Respektvoller und liebevoller Umgang mit Kindern

  • Kollegiales Führen einer Kindergruppe

  • Team-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit

  • Pädagogische Phantasie und Kreativität

  • Planung, Durchführung und Reflektion der pädagogischen Arbeit im Sinne der einrichtungsspezifischen Konzepte

  • Offenheit für die Belange von Kindern und ihren Familien

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann (06775/645) oder Herr Kürzer (06120/7917).

Senden Sie bitte ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 18. Oktober 2024 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod oder als PDF-datei an bewerbung@heidenrod.de

Aus Kostengründen ist das Zurücksenden der Bewerbungsunterlagen nicht möglich.

Fahrtkosten können nicht erstattet werden.