Titel Logo
"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 41/2022
Mitteilungen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abweichungssatzung zu der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 12.03.2002

Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I. S. 3634) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBI. S. 915, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod in der Sitzung am 15.07.2020 folgende

Abweichungssatzung zu der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 12.03.2002

§ 1 Erschließungsanlage / Ausbauzustand

Bei den Erschließungsanlagen „Sperlingsweg“, „Zum kleinen Atzmann“ und „Am Dorfgemeinschaftshaus“ im Ortsteil Dickschied wird aufgrund der planerischen Vorgaben wie folgt ausgebaut.

Sperlingsweg

Die Erschließungsanlage „Sperlingsweg“ wird mit einer Länge von ca. 78 m vom Espenschieder Weg kommend als verminderter Ausbau „Feldwegausbau“ ohne weitere Einrichtungen wie z. Bsp. Kanal, Wasser und Gehwege ausgebaut. Die Wasserführung erfolgt über Schotttermulden seitwärts zur Versickerung. Es wird eine ca. 8 cm dicke Asphalttragdeckschicht auf vorhandener Schotterschicht aufgebracht. Als Straßenbeleuchtung werden voraussichtlich 2 Solarleuchten installiert.

Zum kleinen Atzmann

Die Erschließungsanlage „Zum kleinen Atzmann“ wird über eine Länge von ca. 37 m von Kreuzung „Am Dorfgemeinschaftshaus/Drosselweg“ kommend als verminderter Ausbau „Feldwegeausbau“ ohne weitere Einrichtungen wie z. Bsp. Kanal, Wasser und Gehwege ausgebaut. Die Wasserführung erfolgt über Schottermulden seitwärts zur Versickerung. Es wird eine ca. 8 cm dicke Asphalttragdeckschicht und eine ca. 30 cm dicke Schottertragschicht eingebracht. Eine Straßenbeleuchtung ist nicht vorgesehen.

Am Dorfgemeinschaftshaus

Die im Jahr 1996 hergestellte aber noch nicht fertiggestellte Erschließungsanlage „Am Dorfgemeinschaftshaus“ wird ohne beidseitigen Gehweg ausgebaut und fertiggestellt.

Diese Ausbauformen weichen von den Standartmerkmalen nach § 12 der gültigen Erschließungsbeitragssatzung vom 12.03.2002 der Gemeinde Heidenrod ab.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Heidenrod, den 20.06.2022  —  Diefenbach
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod  —  Bürgermeister