Der bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste Kemel, Herr Uwe Schneider, hat sein Mandat durch Wegzug im Ortsbeirat Kemel verloren.
Ich stelle gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste Kemel, Herr Cedric Berger, nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes Kemel innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter
Thomas Kürzer, Rathaus, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.