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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 41/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Bekanntmachung Bürgermeisterstichwahl

Am 30.09.2025 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten 6.377

Anzahl der Wählerinnen und Wähler 3.909

Anzahl der gültigen Stimmen 3.880

Anzahl der ungültigen Stimmen 29

Die Wahlbeteiligung betrug 61,30 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd. Nr., Familien- und Rufname Träger des Wahlvorschlags, Stimmen, Prozent (%)

1

Diefenbach, Volker, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), 2.007, 51,73 %

2

Ries, Benedikt, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), 1.873, 48,27 %,

Auf den Bewerber Herrn Diefenbach, Volker sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.

Er ist damit gemäß § 39 Abs. 1a Hess. Gemeindeordnung zum Bürgermeister der Gemeinde Heidenrod gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterstichwahl

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Rathausstraße 9, 65321 65321 Heidenrod, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

65321 Heidenrod, den 02.10.2025
(Kürzer) Verwaltungsoberrat
Wahlleiter