In diesem Jahr gibt es einige Neuerungen beim Bestellablauf. Es sind nur noch Bestellungen online über die Homepage der Gemeinde Heidenrod (www.heidenrod.de) möglich. Bestellungen per Mail, per Papierzettel oder nach Zuruf können nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie an der online-Bestellung, trotz evtl. familiärer Unterstützung, scheitern, melden Sie sich bitte bei den Revierförstern der Gemeinde oder dem Holzkontor Rheingau-Taunus in Kemel (Tel. 06124/60596-0).
Auf Grund der immer kürzer werdenden Wintersaison, der immer nasser werdenden Witterung, der sich massiv verschärfenden Verkehrssicherungsproblematik, kaum noch verfügbarer Unternehmer und dem zunehmenden Waldarbeiter-/Fachkräftemangel wird das Brennholz zukünftig erst nach der Stammholzrückung zugewiesen. Dies wird somit erst in den Sommermonaten bis in den Herbst des Folgejahres erfolgen. Diese Regelung haben neben Heidenrod noch einige weitere Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis eingeführt.
Ab Montag, 2. Oktober bis zum 30. November 2023 können die Bürger Heidenrods ihren privaten Brennholzbedarf für die Saison 2024 online auf der Homepage der Gemeinde Heidenrod anmelden.
Die Zuteilung der Brennholzlose erfolgt forstbetrieblich und witterungsbedingt bis zum 1. Oktober 2024.
Bestellt werden kann Brennholz am Weg (Industrieholz) oder als Flächenlose.
Die Aufarbeitung im Wald startet für alle ab dem 1. Oktober 2024 nach den Brut- & Setzzeiten bis längstens 31. März 2025. Eine Abfuhr von nicht aufgearbeitetem Holz, das als Polter am Weg erworben wird (Industrieholz), kann jederzeit erfolgen.
Die Mindestbestellmenge beträgt 2,5 Festmeter, die Höchstbestellmenge 10 Festmeter, wählbar in 2,5 Fm-Schritten. Auch der Schlagabraum als Flächenlose wird ab sofort in Festmeter (Fm) bestellt und abgerechnet.
Die Holzpreise bleiben gleich, sie werden nicht erhöht!
Für gerücktes Holz (Industrieholz) am Weg gelten folgende Preise:
Flächenlose/Schlagabraum kosten:
Die Preise gelten für Brennholz für den Eigenbedarf, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Aus Erfahrung der Beteiligten überschätzen manche Brennholzwerber ihren Fm-Bedarf und stehen dann vor nicht lösbaren Aufgaben. Die Einheit 1 Fm entspricht 1,4 Rm aufgearbeitetem Holz in 1m Länge aufgesetzt. Wir bitten dies bei den Bestellungen unbedingt zu berücksichtigen.
Privatpersonen nutzen den Online-Bestellservice auf der Homepage der Gemeinde Heidenrod.
Gewerbetreibende wenden sich direkt an das Forst & Holzkontor Rheingau-Taunus unter www.forst-holzkontor-rt.de
Wegen der aktuellen Situation in den Wäldern kann keine Garantie über die Zuteilung der bestellten Menge und Holzart, insbesondere bei Laubholz, gegeben werden.
Bei den Bestellungen von Buchen- oder Eichenholz können weitere Laubholzarten, beispielsweise Ahorn oder Birke, beigemischt werden. Die Abrechnung des Holzes erfolgt nach den oben genannten Preisen.
Die Gemeinde Heidenrod liefert kein Brennholz und bietet auch kein brennfertiges Holz an. Die Stämme müssen selbst abtransportiert, gesägt und gespalten werden. Das Holz muss anschließend rund zwei Jahre trocknen, bevor es als Brennholz dienen kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Aufarbeiten von Holz mit der Motorsäge ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Bei der Aufarbeitung im Wald wird dieser Sachkundenachweis zu erbringen sein. Zum Zwecke des Grundwasser- und Bodenschutzes dürfen Motorsägen ausschließlich mit KWF-geprüftem Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden.
Bei Rückfragen steht der Gemeindeforstbetrieb Heidenrod gerne zur Verfügung.