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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 42/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Einladung Watzelhain aMV

Der Gemeindevorstand gibt gem. der Jagdgenossenschaftssatzung hiermit öffentlich bekannt:

Am Donnerstag, 30. Oktober 2025, findet um 19.00 Uhr im DGH im Ortsteil Watzelhain eine außerordentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Watzelhain statt, zu der hiermit eingeladen wird.,

Tagesordnung:

1.

Begrüßung durch den Jagdvorsteher und Feststellung der Beschlussfähigkeit;

2.

Bericht des Jagdvorstehers über den Beanstandungsbescheid und das Anordnungsschreiben der Unteren Jagdbehörde v. 25.09.2025 nebst möglicher finanzieller Folgen.

3.

Abstimmung über die Änderung des Jagdpachtvertrages vom 06.02.2024.

a. Der Jagdpachtvertrag kann entweder einvernehmlich aufgelöst werden oder

b. Der Grund der Beanstandung in Form des „Side-Letters“ kann behoben werden, indem das „Side-Letter“ entfernt und die Dauer des Jagdpachtvertrages auf zehn Jahre akzeptiert wird.

4.

Verschiedenes

Optional für den Fall, dass der Grund der Beanstandung nicht behoben wird:

5.

Vorschläge und Abstimmung über die Beauftragung einer jagdpachtfähigen Person/ jagdpachtfähiger Personen für die Ausübung der Jagd im Revier.

Optional für den Fall, dass der Vertrag als aufgehoben gilt:

6.

Abstimmung über Ausschreibung der Neuverpachtung.

Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejag baren Grundstücken des Jagdbezirkes Watzelhain.

Jeder Genosse kann sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.

Heidenrod, 06.10.2025
Gez. Arno Molter, Jagdvorsteher