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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 42/2026
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E-Scooter und die Frage „WER- WO- WAS“

Immer mehr E-Scooter, Hoverboards und andere E-betriebene Gefährte bewegen sich im Heidenroder Gemeindegebiet.

Dies nehmen wir zum Anlass über die flotten fahrbaren Untersätze zu informieren und die wichtigsten Fragen hier zu beantworten.

Benötige ich ein Kennzeichen?

Hier lautet die Antwort eindeutig "Ja". E-Scooter sind versicherungspflichtig, sodass Sie bei privater Anschaffung ein Versicherungskennzeichen anbringen müssen und eine Betriebserlaubnis brauchen. Konsequenz: Haben Sie ihren E-Scooter nicht versichert, begehen Sie einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

„Punkte in Flensburg und Straftaten:

Auch ohne Führerschein können Punkte in Flensburg gesammelt werden!

Diese können sich später negativ auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis auswirken.

Schwerwiegender sind Straftaten, etwa:

  • Fahren ohne Versicherungsschutz: (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr)
  • Alkohol- oder Drogenkonsum im Straßenverkehr: (Bußgelder und Punkte oder strafrechtliche Konsequenzen).

Wer darf damit fahren?

Ab 14 Jahren können Sie die E-Scooter nutzen. Ein Führerschein ist nicht nötig.

Wo darf ich mit E-Scootern fahren?

Wenn Radverkehrsflächen (wie z.B. Radwege) vorhanden sind, gilt es, diese zu befahren. In allen anderen Fällen muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwege dürfen weder zum Fahren noch zum Abstellen der Scooter benutzt werden. Ändern Sie die Richtung, müssen Sie dies mit frühzeitigen Handzeichen ankündigen. Das Fahren auf Waldwegen ist ebenfalls nicht erlaubt.

Wie schnell dürfen E-Scooter sein?

Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Eine technische Veränderung kann zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen.

Was ist mit Alkohol oder Drogen?

Die Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ein absolutes No-Go und kann dazu führen, dass Sie ihren Führerschein abgeben müssen! Auch hier gibt es klare Grenzen, die auch beim Autofahren oder für andere Kraftahrzeuge gelten. Für alle unter 21 Jahren oder Fahranfänger gilt die Null-Promille-Grenze - auch bei der E-Scooter-Fahrt. Auch das Fahren unter Drogeneinfluss oder anderen berauschenden Mitteln stellt einen Verstoß dar.

Darf ich während der Fahrt mein Smartphone benutzen oder Musik hören?

Handys oder Smartphones sollten besser in der Tasche bleiben. Diese Regel gilt nicht nur bei der E-Scooter-Fahrt, sondern auch auf dem Fahrrad oder während der Autofahrt. Auch zu laute Musik lenkt ab.

Ordnungsamt Heidenrod