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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 43/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Hier: Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Hupperter Weg“, Heidenrod-Kemel

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod hat in ihrer Sitzung am 11.10.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Hupperter Weg“, Heidenrod-Kemel gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.

Die Fläche des gesamten Geltungsbereichs liegt in der Gemarkung Heidenrod-Kemel. Mit dem Bebauungsplan wird das folgende allgemeine Planungsziel angestrebt:

Schaffung von Planungsrecht für die Entwicklung eines Gewerbegebietes.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Hupperter Weg“, Heidenrod-Kemel mit Begründung inkl. Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25.10. bis 25.11.2024 im Rathaus der Gemeinde Heidenrod Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, Bauamt, Zimmer 203, Herrn Udo Zindel während folgender Dienststunden,

Montags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr,

Mittwochs 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

Freitags 07.00 Uhr - 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Termine können telefonisch über Frau Jeckel, Bauverwaltung, Telefon: 06120-7956 vereinbart werden.

Der Text der öffentlichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Hupperter Weg“, Heidenrod-Kemel einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auf der Homepage der Gemeinde Heidenrod (www.heidenrod.de) unter Bauen & Wirtschaft, Bauleitplanung, laufende Bauleitplanverfahren, ab dem 14.10.2024 einzusehen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Hupperter Weg“, Heidenrod-Kemel mit Begründung einschließlich Umweltbericht und textlichen Festsetzungen.

Die nach Einschätzung der Gemeinde Heidenrod wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen können eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2. BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung. Zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens beteiligt die Gemeinde Heidenrod für bestimmte Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB einen Dritten und hat hierzu das Planungsbüro Hendel & Partner, Friedrich-Bergius-Straße 9, 65203 Wiesbaden entsprechend beauftragt.

Heidenrod, den 14. Oktober 2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod
gez.
(Diefenbach)
Bürgermeister