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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 47/2023
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Pachtausschreibung Heidenrod-Zorn

In der Gemarkung Zorn ist folgende Fläche ab sofort zu verpachten:

Auf Grund der exponierten Lage und Größe des Grundstückes und der dort durchgeführten Baumpflanzung kommt eine konventionelle Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche nicht in Betracht.

Die Gemeinde stellt sich vor, dass dieses Grundstück als Naturschutzvorrangfläche genutzt werden könnte. Diese Vorstellungen / Ziele könnten zum Beispiel durch temporäre Ziegenbeweidung oder aber auch durch das Aufstellen von Bienenhäusern ggf. mit Anlage einer Blühwiese erreicht werden.

Der, durch die Gemeindevertretung, festgelegte Pachtpreis beträgt 30,00 €/jährlich.

Bei mehreren Pachtangeboten werden nachfolgende Auswahlkriterien, nach Priorität, herangezogen:

Wertigkeit des Biotopschutzes

Pflegeaufwand / Aufrechnung der Pacht möglich

Einfügen in die Eigenart der Umgebung

Wir bitten um Ihr Pachtangebot bis zum 31. Dezember 2023 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:

„Pachtangebot Zorn, Flur 4, Flurstück 193“

Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod

Rathausstraße 9

65321 Heidenrod-Laufenselden

Hinweise:

Der Zuschlag erfolgt nach Beschluss des Gemeindevorstandes.

Es wird der Musterpachtvertrag der Gemeinde Heidenrod mit dem zukünftigen Nutzer geschlossen.

In diesem Pachtverfahren ist der Gemeindevorstand nicht an das Höchstgebot gebunden.

Die Nutzung kann ab 01.05.2024 erfolgen.