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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 48/2022
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Schiedsbezirke Gemeinde Heidenrod

Aufgrund der derzeitigen Vakanz im Schiedsbezirk III wurde dieser vertretungsweise wie folgt aufgeteilt:

Schieds-bezirk

für die Ortsteile

Schiedsmann

Stellvertreter/in

I

Kemel

Mappershain

Springen

Watzelhain

Wisper

z.Zt. Übernahme

der OT:

Dickschied

Geroldstein

Hilgenroth

Nauroth

Horst Holzhäuser

Alte Ecke 5

OT Springen

Tel. 06124-9810

Nicole Wagner

Zum Dornbachtal 21a

OT Springen

Tel. 06124-7277566

II

Egenroth

Grebenroth

Huppert

Langschied

Laufenselden

Martenroth

z.Zt. Übernahme

der OT:

Algenroth

Niedermeilingen

Obermeilingen

Zorn

Gottfried Schlösser

Napoleonstrasse 6

OT Huppert

Tel.: 06120-8513

Boris Manteuffel

Waldstraße 11,

OT Huppert

Tel.: 06120-7369

Schiedsmann / Schiedsfrau und Stellvertreter/in

gesucht

Für die Besetzung des Schiedsamtes im Bezirk Heidenrod III (Algenroth, Dickschied, Geroldstein, Hilgenroth, Nauroth, Niedermeilingen, Obermeilingen und Zorn) sucht die Gemeinde Heidenrod zum nächstmöglichen Zeitpunkt interessierte Mitbürger und Mitbürgerinnen.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie soll das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht über 70 Jahre alt sein.

Der Wohnsitz muss im jeweiligen Schiedsamtsbezirk sein.

Die Schiedsperson wird auf Vorschlag der Gemeinde Heidenrod für die Dauer von fünf Jahren vom Amtsgericht Bad Schwalbach ernannt.

Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist ein Ehrenamt.

In Hessen sind ca. 1.000 Schiedspersonen unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ tätig. Sie sind u.a. dabei behilflich, den Frieden unter Nachbarn wiederherzustellen und entlasten somit unsere völlig überlasteten Gerichte.

Die Schiedsperson hilft sowohl in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten, als auch in bestimmten Strafsachen, einen Konflikt ohne Anrufung der Gerichte beizulegen.

Insbesondere bei:

Nachbarrechtlichen Streitigkeiten

Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre

Hausfriedensbruch

Beleidigung

Verletzung des Briefgeheimnisses

Bedrohung

Sachbeschädigung

Leichter und fahrlässiger Körperverletzung

Rechtlichen Problemen im Gleichstellungsgesetz

Auch in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, bei denen das obligatorische außergerichtliche Verfahren nicht vorgeschrieben ist

Überall dort, wo ein Kompromiss zwischen den streitenden Parteien möglich ist

Die notwendigen Lehrgangskosten werden übernommen.

Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. www.bds-wiesbaden.de, bzw.

bei der Gemeinde Heidenrod, Herrn Kürzer (06120/7917) oder Frau Basting (06120/7930).

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei

Herrn Kürzer (thomas.kuerzer@heidenrod.de) oder

Frau Basting (jutta.basting@heidenrod.de)