Aufgrund der derzeitigen Vakanz im Schiedsbezirk III wurde dieser vertretungsweise wie folgt aufgeteilt:
| Schieds-bezirk | für die Ortsteile | Schiedsmann | Stellvertreter/in |
| I | Kemel Mappershain Springen Watzelhain Wisper z.Zt. Übernahme der OT: Dickschied Geroldstein Hilgenroth Nauroth | Horst Holzhäuser Alte Ecke 5 OT Springen Tel. 06124-9810 | Nicole Wagner Zum Dornbachtal 21a OT Springen Tel. 06124-7277566 |
| II | Egenroth Grebenroth Huppert Langschied Laufenselden Martenroth z.Zt. Übernahme der OT: Algenroth Niedermeilingen Obermeilingen Zorn | Gottfried Schlösser Napoleonstrasse 6 OT Huppert Tel.: 06120-8513 | Boris Manteuffel Waldstraße 11, OT Huppert Tel.: 06120-7369 |
Schiedsmann / Schiedsfrau und Stellvertreter/in
gesucht
Für die Besetzung des Schiedsamtes im Bezirk Heidenrod III (Algenroth, Dickschied, Geroldstein, Hilgenroth, Nauroth, Niedermeilingen, Obermeilingen und Zorn) sucht die Gemeinde Heidenrod zum nächstmöglichen Zeitpunkt interessierte Mitbürger und Mitbürgerinnen.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie soll das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht über 70 Jahre alt sein.
Der Wohnsitz muss im jeweiligen Schiedsamtsbezirk sein.
Die Schiedsperson wird auf Vorschlag der Gemeinde Heidenrod für die Dauer von fünf Jahren vom Amtsgericht Bad Schwalbach ernannt.
Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist ein Ehrenamt.
In Hessen sind ca. 1.000 Schiedspersonen unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ tätig. Sie sind u.a. dabei behilflich, den Frieden unter Nachbarn wiederherzustellen und entlasten somit unsere völlig überlasteten Gerichte.
Die Schiedsperson hilft sowohl in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten, als auch in bestimmten Strafsachen, einen Konflikt ohne Anrufung der Gerichte beizulegen.
Insbesondere bei:
| • | Nachbarrechtlichen Streitigkeiten |
| • | Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre |
| • | Hausfriedensbruch |
| • | Beleidigung |
| • | Verletzung des Briefgeheimnisses |
| • | Bedrohung |
| • | Sachbeschädigung |
| • | Leichter und fahrlässiger Körperverletzung |
| • | Rechtlichen Problemen im Gleichstellungsgesetz |
| • | Auch in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, bei denen das obligatorische außergerichtliche Verfahren nicht vorgeschrieben ist |
| • | Überall dort, wo ein Kompromiss zwischen den streitenden Parteien möglich ist |
Die notwendigen Lehrgangskosten werden übernommen.
Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. www.bds-wiesbaden.de, bzw.
bei der Gemeinde Heidenrod, Herrn Kürzer (06120/7917) oder Frau Basting (06120/7930).
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei
Herrn Kürzer (thomas.kuerzer@heidenrod.de) oder
Frau Basting (jutta.basting@heidenrod.de)