Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod hat in ihrer Sitzung am 07. Oktober 2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplan Sondergebiet Klostergut Gronau 1. Änderung und Ergänzung Gemeinde Heidenrod OT Grebenroth gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Die Fläche des gesamten Geltungsbereichs liegt in der Gemarkung Heidenrod-Grebenroth. Mit dem Bebauungsplan wird das folgende allgemeine Planungsziel angestrebt: Schaffung der Bauplanungsrechtlichen Voraussetzung zur verkehrlichen Erschließung.
Der Entwurf des Bebauungsplan „Sondergebiet Klostergut Gronau 1. Änderung und Ergänzung Gemeinde Heidenrod OT Grebenroth“ mit Begründung incl. Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 15.12.2022 bis 31.01.2023 im Rathaus der Gemeinde Heidenrod Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, Bauamt, Zimmer 203, Fachbereichsleiter FD III Herrn Udo E. Zindel während folgender Dienststunden,
Montags 08.00 Uhr- 12.00 Uhr,
Mittwochs 09.00 Uhr- 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
Freitags 07.00 Uhr- 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Weitere Termine zur Einsichtnahme können telefonisch über Frau Jeckel, Bauverwaltung, Telefon: 06120/7956 und/oder Frau Kerscher Telefon 06120/7924 vereinbart werden. Terminvereinbarung unter info@heidenrod.de ist ebenfalls möglich
Der Text der öffentlichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Klostergut Gronau 1. Änderung und Ergänzung Gemeinde Heidenrod OT Grebenroth einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auf der Homepage der Gemeinde Heidenrod (www.heidenrod.de) unter Bauen & Wirtschaft, Bauleitplanung, laufende Bauleitplanverfahren einzusehen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| 1. | Entwurf Bebauungsplan Sondergebiet Klostergut Gronau 1. Änderung und Ergänzung Gemeinde Heidenrod OT Grebenroth mit Begründung einschließlich Umweltbericht und textlichen Festsetzungen. |
| 2. | Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung vom 01.12.2022 |
| 3. | Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet Klostergut Gronau 1. Änderung und Ergänzung Gemeinde Heidenrod OT Grebenroth Stand 22.03.2022 |
| 4. | Umweltbezogene Informationen durch private Stellungnahmen; hier Forstfachliche Stellungnahme zum geplanten Umlegungsverfahren der Gemeinde Heidenrod Stand 13.04.2021 (Umwelt- und Forstplanungsbüro Egbert Kessler, 64711 Erbach/Odw. |
Während der Auslegungsfrist können von den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis: Die Gemeinde macht von der Möglichkeit des § 4a Abs. 2 BauGB gebrauch und weist darauf hin, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2. BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB. Zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens beteiligt die Gemeinde Heidenrod für bestimmte Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB einen Dritten und hat hierzu das Planungsbüro Hendel & Partner, Friedrich-Bergius-Straße 9, 65203 Wiesbaden entsprechend beauftragt.
Nach § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt der auszulegenden Unterlagen und die Bekanntmachung im Internet eingestellt. Unter https://www.heidenrod.de und/oder unter https://bauleitplanung.hessen.de/interaktive-karten/interaktive-karte-bebauungsplaene sind die Inhalte einzusehen.