Die bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages der Bürgerliste Kemel, Frau Christa Staffel hat ihr Mandat im Ortsbeirat Kemel mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Ich stelle gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Bürgerliste Kemel, Frau Yvonne Thurn, nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes Kemel innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter Thomas Kürzer, Rathaus, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.