I. Allgemeines:
| 1.) | Im TIP Heidenroder Nachrichten werden im Rahmen dieser Richtlinien i.V. mit dem Vertrag mit dem Linus Wittich Verlag in der jeweils gültigen Fassung Beiträge von örtlichen Vereinen, Verbänden, Organisationen, Parteien und Kirchengemeinden kostenlos im redaktionellen Teil veröffentlicht. |
| 2.) | Die Beiträge sind sachlich, rein informativ und neutral zu halten. Zitate werden nicht veröffentlicht. |
| 3.) | Die Gemeinde Heidenrod behält sich Kürzungen von Artikeln, redaktionelle Änderungen oder die Nichtveröffentlichung vor, wenn gegen diese Richtlinien verstoßen wird. |
| 4.) | Im Falle der Ziffer 3.) erfolgt die Benachrichtigung vor dem Druck an den Absender. Bei allgemeinen „Pressemitteilungen“ genügt die einmalige Mitteilung, dass kein Abdruck erfolgt an den Absender. |
II. Einzelheiten:
| 1.) | Einladungen und Veranstaltungshinweise werden grundsätzlich maximal zwei Mal veröffentlicht. |
| 2.) | Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. |
| 3.) | Alle zur Veröffentlichung eingereichten Texte müssen mit den vollständigen Absenderangaben versehen sein, eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen beinhalten. Unter jedem Artikel ist die für den Inhalt verantwortliche Person zu benennen. Passiert dies nicht, wird der Name des Einsenders eingesetzt. Die Gemeinde übernimmt für den Inhalt der eingestellten Texte keinerlei Verantwortung. Die Artikel sind pressegerecht, d.h. in neutralem Stil (nicht in der Ich- oder in der Wir-Form, sondern in der 3. Person) einzureichen und dürfen sich auf keine vorhergehende Berichterstattung in einem anderen Medium beziehen. |
| 4.) | Manuskripte sind als digitale Datei (Word oder PDF) per E-Mail an: tip.redaktion@heidenrod.de eizureichen. |
| Telefonisch werden Berichte oder Terminankündigungen grundsätzlich nicht angenommen. |
| Beim Linus Wittich Verlag unmittelbar eingehende Manuskripte werden im redaktionellen Teil nicht veröffentlicht. |
| Bildmaterial wird nur veröffentlicht, wenn es in geeigneter Dateiform und Auflösung zur Verfügung gestellt wird (Spaltenbreite 90 mm mind. 850 px bei 240 ppi und bei Spaltenbreite 185 mm 1.748 px bei 240ppi) und die Rechte am Bild (Urheberrechte) angegeben sind. |
| Veröffentlichungen auf der Titelseite können nur im Einvernehmen mit dem Verlag erfolgen. |
| 5.) | Ganzseitige Veranstaltungshinweise sind grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen lässt im Einzelfall der Bürgermeister zu. |
| 6.) | Veröffentlichungen von Parteien und politischen Gruppierungen (innerhalb des redaktionellen Teils) sind auf die Ankündigung und Berichten von Veranstaltungen beschränkt, wobei über jede Veranstaltung nur einmal berichtet wird. |
| Stellungnahmen zu kommunalpolitischen Themen oder politischen Tagesfragen werden nicht veröffentlicht. |
| Sechs Wochen vor allgemeinen Wahlen werden von Parteien und politischen Gruppierungen Parteien und politischen Gruppierungen nur Terminankündigungen abgedruckt. |
| Im Übrigen gelten die ergänzenden Richtlinien für redaktionelle Veröffentlichungen von Parteien und politischen Gruppierungen in Wochenzeitungen und Online-Kanälen der Linus Wittich Medien KG, Höhr-Grenzhausen / Bad Neuenahr-Ahrweiler. |
| 7.) | Die Artikel sind „zeitungsmäßig“ abzufassen. Unterschriften unter Vereins- und Verbandsmitteilungen werden nicht abgedruckt. |
| 8.) | Reiseausschreibungen, Nachrufe, Danksagungen an Firmen, Werbung, Glückwünsche u.ä. werden nicht kostenlos im redaktionellen Teil veröffentlicht und können nur als Anzeigen erfolgen. |
| 9.) | Der Redaktionsschluss ist einzuhalten. Verspätet eingegangene Beiträge werden nach Möglichkeit in der nächsten Ausgabe veröffentlicht, wenn sie nicht durch Zeitablauf hinfällig geworden sind. |
| Redaktionsschluss ist jeweils freitags 10.00 Uhr für die Ausgabe in der Folgewoche bei der Gemeindeverwaltung. Fällt in die Veröffentlichungswoche ein Feiertag gilt ein vorgezogener Redaktionsschluss, der im Einzelfall bekannt gemacht wird. |
III. Schlussbestimmungen:
Die vorstehenden Richtlinien hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 06.10.2025 beschlossen.