Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft hiermit öffentlich bekannt:
Am Mittwoch, 19. Februar 2025, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Zorn eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Zorn statt, zu der hiermit eingeladen wird.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher, |
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| Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht des Kassierers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Jagdpachterlöses des Jagdjahres 2024/2025. |
| 8. | Jagdpachtverlängerung und Aufnahme einer Mitpächterin |
| 9. | Verschiedenes |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejag baren Grundstücken des Jagdbezirkes Zorn.
Jeder Genosse kann sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.