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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 50/2022
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Schankerlaubnis

Anzeige des vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)

Wer aus besonderem Anlass das Gaststättengewerbe vorübergehend ausüben will, hat dies unter Angabe

1.

seines Namens und Vornamens mit

ladungsfähiger Anschrift,

2.

des Ortes und des Zeitraums der Ausübung

des Gaststättengewerbes,

3.

der zur Verabreichung vorgesehenen

Speisen und Getränke sowie

4.

der voraussichtlich zu erwartenden

Besucherzahl

der Gemeinde Heidenrod spätestens 4 Wochen vor Beginn des Gaststätten-Gewerbes schriftlich anzuzeigen.

Den Vordruck finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter Rathaus - Online-Services - Downloads - Gewerbeamt - Anzeige nach § 6 HGastG (Schankerlaubnis).

Gemäß Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Heidenrod wird pro Veranstaltung eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

Sobald die Gebühr von 25,00 € auf dem Konto der Gemeinde Heidenrod eingegangen ist, werden wir Ihnen den gewünschten Antrag zurückschicken.

Wir bitten Sie, dies bei den Planungen Ihrer Vereinsveranstaltungen im neuen Jahr zu beachten.