Anzeige des vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
Wer aus besonderem Anlass das Gaststättengewerbe vorübergehend ausüben will, hat dies unter Angabe
| 1. | seines Namens und Vornamens mit |
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| ladungsfähiger Anschrift, |
| 2. | des Ortes und des Zeitraums der Ausübung |
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| des Gaststättengewerbes, |
| 3. | der zur Verabreichung vorgesehenen |
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| Speisen und Getränke sowie |
| 4. | der voraussichtlich zu erwartenden |
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| Besucherzahl |
der Gemeinde Heidenrod spätestens 4 Wochen vor Beginn des Gaststätten-Gewerbes schriftlich anzuzeigen.
Den Vordruck finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter Rathaus - Online-Services - Downloads - Gewerbeamt - Anzeige nach § 6 HGastG (Schankerlaubnis).
Gemäß Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Heidenrod wird pro Veranstaltung eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
Sobald die Gebühr von 25,00 € auf dem Konto der Gemeinde Heidenrod eingegangen ist, werden wir Ihnen den gewünschten Antrag zurückschicken.
Wir bitten Sie, dies bei den Planungen Ihrer Vereinsveranstaltungen im neuen Jahr zu beachten.