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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 51/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus - 1. Nachtrag FeuerwehrS 2017

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl I S. 618), in Verbindung mit §§ 11, 12 II des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl. I S. 26) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod am 27. Januar 2017 folgenden

1. Nachtrag zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidenrod (Feuerwehrsatzung)

beschlossen:

1.

§ 12 Abs. 8 wird folgender Satz angefügt:

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben hat ihn/sie ein/e stellvertretender Wehrführer/Wehrführerin zu unterstützen. In Wehren mit mehr als einem Standort (Ortsteile) kann je Standort (Ortsteil) ein/e zusätzliche/r stellvertretende/r Wehrführer/Wehrführerin gewählt werden.

2.

Diese 1. Nachtragssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Heidenrod, den 04. November 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod
DS
gez.
(Diefenbach)
Bürgermeister