Wir geben bekannt, dass
| • | Personalausweise, welche bis zum 18.01.2023 und alle |
| • | Reisepässe, welche bis zum 11.01.2023 |
beantragt wurden, im Bürgerbüro zur Abholung bereitliegen. Die Ausweise und Pässe können während der Sprechzeiten - ohne Termin - abgeholt werden.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Personalausweis oder Reisepass selbst abzuholen, stellen Sie dem Abholenden bitte untenstehende Vollmacht aus.
Des Weiteren müssen bei der Abholung folgende Unterlagen vorgelegt werden:
| - | bisheriger Personalausweis/Reisepass |
| - | vorläufiger Personalausweis/Reisepass (soweit vorhanden) |
| - | Kinderreisepass (soweit vorhanden) |
Hinweis für den neuen Personalausweis
Es wird empfohlen, erst nach Erhalt der Mitteilung der Bundesdruckerei (mit PIN, PUK und Passsperrwort) vorzusprechen.
Der Personalausweis kann nur persönlich oder mit Vorlage der unterstehenden Vollmacht ausgehändigt werden.