Flächennutzungsplanänderung für den Bereich einer noch einzurichtenden Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPV), Lage Hainwiesen, Wisperheide, Dicke Birken, Mittelgewann
hier: Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss für die Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes zur Schaffung der notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Gemäß § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeinde Heidenrod beabsichtigt im Ortsteil Wisper eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten und eine Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hainwiesen, Wisperheide, Dicke Birken und Mittelgewann zu erarbeiten.
Der Geltungsbereich, für den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.02.2025 einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes gefasst hat, umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Wisper wie folgt:
| Flur | Flur- stück | Nutzung | ganz/ teilweise | Lage | Größe |
| 2 | 40 | Gemischte Nutzung (Gebäude- u. Freifläche Land- u. Forstwirtschaft) Landwirtschaft (Ackerland) | ganz | Hain- wiesen | 16.259,00 m² |
| 2 | 41 | Weg (Fahrweg) | teilweise | Hain- wiesen | 1.277,00 m² |
| 2 | 43 | Weg (Fahrweg) | teilweise | Wisper- heide | 522,00 m² |
| 2 | 47 | Landwirtschaft (Ackerland) | ganz | Dicke Birken | 7.528,00 m² |
| 2 | 48 | Wald (Nadelholz) | ganz | Dicke Birken | 6.588,00 m² |
| 2 | 54 | Weg (Fahrweg) | teilweise | Mittel-gewann | 7.634,00 m² |
| 2 | 50 | Weg (Fahrweg) | ganz | Mittel- gewann | 261,00 m² |
| 2 | 52 | Weg (Fahrweg) | teilweise | Mittel- gewann | 577,00 m² |
Der Geltungsbereich ist auf dem abgebildeten Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte und auf der Übersichtskarte (unmaßstäblich) dargestellt.
Gemäß § 3 ff BauGB wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und sich wesentlich unterscheidender Lösungen, für die die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen, zu informieren.
Alle Bürgerinnen und Bürger und Betroffene erhalten hiermit die Gelegenheit, sich gemäß § 3 BauGB zu informieren. Die Unterlagen können in der Zeit vom
20. Februar 2025 bis 21. März 2025
im Bauamt der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, Zimmer 203, Herrn Zindel, während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten
| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.30 Uhr |
| Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.
Die Unterlagen des Aufstellungsbeschlusses inkl. Anlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter
https://www.heidenrod.de/laufende-verfahren/ eingestellt.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod lädt zu einer
Informationsveranstaltung
gemäß § 3 (1) BauGB für
Mittwoch, den 26.02.2025, um 20.00 Uhr in die Dornbachhalle,
Zum Dornbachtal 9a in 65321 Heidenrod-Springen
ein.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Bürgerversammlung wird die beabsichtigte Planung und der Geltungsbereich, für den der Flächennutzungsplan geändert und angepasst werden soll, vorgestellt.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, während der vor genannten Auslegungszeit und im Rahmen der Bürgerversammlung Wünsche, Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes vorzutragen. Sie sind mündlich zur Niederschrift oder schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, zu richten.
Hinweis: Die Veröffentlichung der Aufstellungsbeschlüsse für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Aufstellung einer Änderung, Ergänzung und Anpassung des seit 1997 gültigen Flächennutzungsplan erfolgt zeitgleich. Auch die Informationsveranstaltungen zu beiden Verfahren finden zeitgleich statt!
Anlage: Geltungsbereich und Übersichtskarte (unmaßstäblich)