hier: Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss für die Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes zur Schaffung der notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes und die gleichzeitige frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeinde Heidenrod beabsichtigt, im Ortsteil Laufenselden für den Bereich „Ackerbacher Weg“ ein Wohnbaugebiet für neue Wohnbaugrundstücke zu entwickeln. Dazu ist es notwendig, eine Änderung und Ergänzung des bestehenden Flächennutzungsplanes für diesen Bereich vorzunehmen.
Der Geltungsbereich, für den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30.01.2026 einen Aufstellungsbeschluss gefasst hat, umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Laufenselden wie folgt:
| Flur | Flurstück | Bezeichnung Lage | Größe |
| 28 | 32 | Mitten links vom Ackerbacher Weg (teilweise) | 2.542 m² |
| 42 | 143/1 | Obere Wöllbach | 821 m² |
| 28 | 20 | Auf der oberen Wöllbach (teilweise) | 1.455 m² |
| 28 | 27 | Unten links vom Ackerbacher Weg | 5.759 m² |
| 28 | 28 | Unten links vom Ackerbacher Weg | 2.084 m² |
| 28 | 29 | Unten links vom Ackerbacher Weg | 16.851 m² |
Der Geltungsbereich ist auf dem abgebildeten Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte (nicht maßstäblich) dargestellt.
Gemäß § 3 ff BauGB wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren.
Die Unterlagen des Aufstellungsbeschlusses inkl. Anlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Heidenrod unter Bauen & Wohnen, Bauleitplanung Flächennutzungs- & Bebauungspläne in Bearbeitung, Ortsteil Laufenselden eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i einzusehen.
Zudem erhalten hiermit alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, gemäß § 3 (1) BauGB, die vorhandenen Unterlagen in der Zeit vom
16. Februar 2026 bis zum 16. März 2026
im Bauamt der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, Zimmer 203, Herrn Zindel, während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten
| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.30 Uhr |
| Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung
einzusehen.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod lädt zu einer
gemäß § 3 (1) BauGB für
Mittwoch, den 18.02.2026, um 18.00 Uhr
in das Sitzungszimmer Bauamt im Rathaus der Gemeinde Heidenrod,
Rathausstraße 9 in 65321 Heidenrod-Laufenselden
ein.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Informationsveranstaltung werden die beabsichtigte Planung und der Geltungsbereich, für den der Flächennutzungsplan geändert und angepasst werden soll, vorgestellt.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, während der vorgenannten Auslegungszeit und im Rahmen der Informationsveranstaltung Wünsche, Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes vorzutragen. Sie sind mündlich zur Niederschrift oder schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, zu richten.
Hinweis: Die Veröffentlichung der Aufstellungsbeschlüsse für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Änderung, Ergänzung und Anpassung des seit 1997 gültigen Flächennutzungsplanes erfolgt zeitgleich. Auch die Informationsveranstaltung zu beiden Verfahren findet zeitgleich statt!
Anlage: Ausschnitt Liegenschaftskarte