Titel Logo
"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 8/2023
Mitteilungen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2023

Muster 1 zu § 60 Satz 1 Nr. 1 (§ 94 i.V.m. § 97 HGO)

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Haushalt der AöR Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 9 (2) i.V.m. § 6 (3) Nr. 4 der Satzung in der Fassung vom 26. Oktober 2020 hat der Verwaltungsrat am 21.11.2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Erfolgsplan

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.800 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.600 €

mit einem Saldo von 1.200 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €

mit einem Saldo von 0 €

mit einem Überschuss von 1.200 €,

im Vermögensplan

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.200 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.000 €

mit einem Saldo von 0 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €

mit einem Saldo von 0 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 1.200 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen, wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 5

Es wird kein eigenes Personal beschäftigt.

§ 6

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO und damit nicht der vorrangigen Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen, gelten:

bis 2.500 EUR

Verfügung Vorsitzender

ab 2.500 EUR - 25.000 EUR

Verfügung Vorstand

über 25.000 EUR

Verfügung Verwaltungsrat

Heidenrod, den 21.11.2022 Der Vorstand
Diefenbach, Vorstandsvorsitzender

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Donnerstag, 23.02.2023 bis Freitag, 03.03.2023 im Rathaus, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, 1.Stock, Zimmer A15, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Donnerstag, 23.03.2023 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag, 24.02.2023 08:00 - 12:00 Uhr

Montag, 27.02.2023 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag, 28.02.2023 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch, 01.03.2023 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag, 02.03.2023 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag, 03.03.2023 08:00 - 12:00 Uhr

Heidenrod, den 13.02.2023  — Der Vorstand
Diefenbach, Vorsitzender