Muster 1 zu § 60 Satz 1 Nr. 1 (§ 94 i.V.m. § 97 HGO)
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung
Haushalt der AöR Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 9 (2) i.V.m. § 6 (3) Nr. 4 der Satzung in der Fassung vom 26. Oktober 2020 hat der Verwaltungsrat am 21.11.2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Erfolgsplan
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.800 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.600 €
mit einem Saldo von 1.200 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 0 €
mit einem Überschuss von 1.200 €,
im Vermögensplan
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.200 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.000 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.000 €
mit einem Saldo von 0 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
mit einem Saldo von 0 €
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 1.200 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen, wird auf 0 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0 EUR festgesetzt.
§ 5
Es wird kein eigenes Personal beschäftigt.
§ 6
Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO und damit nicht der vorrangigen Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen, gelten:
| bis 2.500 EUR | Verfügung Vorsitzender |
| ab 2.500 EUR - 25.000 EUR | Verfügung Vorstand |
| über 25.000 EUR | Verfügung Verwaltungsrat |
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Donnerstag, 23.02.2023 bis Freitag, 03.03.2023 im Rathaus, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, 1.Stock, Zimmer A15, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Donnerstag, 23.03.2023 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag, 24.02.2023 08:00 - 12:00 Uhr
Montag, 27.02.2023 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, 28.02.2023 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch, 01.03.2023 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag, 02.03.2023 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag, 03.03.2023 08:00 - 12:00 Uhr