Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft hiermit öffentlich bekannt:
Am Donnerstag, den 20. März 2025 findet um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Langschied eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Langschied statt, zu der hiermit eingeladen wird:
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht der Kassiererin |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Jagdpachterlöses des Jagdjahres 2024/2025 |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Guthaben der Genossenschaft (Vorschläge können bis 05.03.2025 beim Jagdvorsteher eingereicht werden) |
| 8. | Verschiedenes |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken des Jagdbezirkes Langschied.
Bei Verhinderung kann sich jeder Genosse durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.