Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft hiermit öffentlich bekannt:
Am Dienstag, den 11. März 2025 findet um 19:30 Uhr in der Wisperhalle im Gemeindezentrum im Ortsteil Dickschied eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Dickschied statt, zu der hiermit eingeladen wird.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
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| Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Abschussergebnisse 2024/2025 |
| 4. | Bericht des Kassierers |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2024/2025 |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung zur Verwendung des Guthabens der Jagdgenossenschaft |
| 8. | Haushaltsplan 2025/2026 |
| 9. | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 10. | Verschiedenes |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejag baren Grundstücken des Jagdbezirkes Dickschied.
Bei Verhinderung kann sich jeder Genosse durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.