- Flurbereinigungsbehörde -
Berner Str. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-LM-05-17-00-01-B0002#028
Gz.: 2-LM-05-15-45-01-B0002#025
Gz.: 2-LM-05-19-36-01-B0002#004
Gz.: 2-LM-05-16-99-01-B0002#002
Flurbereinigungsverfahren Hohenstein-Steckenroth
Verfahrens-Nr.: F 1700
Flurbereinigungsverfahren Hohenstein-Holzhausen
Verfahrens-Nr.: VF 1545
Flurbereinigungsverfahren Hohenstein-Strinz-Margarethä
Verfahrens-Nr.: F 1936
Flurbereinigungsverfahren Hohenstein-Hennethal
Verfahrens-Nr.: F 1699
Mit den Flurbereinigungsbeschlüssen vom 16. November 2004 (Holzhausen), 25. Oktober 2007 (Steckenroth und Hennethal) und 14. Dezember 2010 (Strinz-Margarethä) sind die Teilnehmergemeinschaften (TG) in den Hohensteiner Verfahren als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die TG der jeweiligen Verfahren setzen sich aus den Teilnehmern (Eigentümern und Erbbauberechtigten der zum jeweiligen Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke) zusammen. Nach dem Flurbereinigungsbeschluss wählen jeweils die TG ihren Vorstand.
Durch eine Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz im Jahr 2018 wurde festgelegt, dass der Vorstand nun nur noch für die Dauer von sieben Jahren gewählt wird. Daher ist es erforderlich, die Vorstände im Jahr 2026 neu zu wählen. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) in der jeweils geltenden Fassung findet der Termin zur Vorstandswahl statt am:
F 1700 Hohenstein - Steckenroth
Mittwoch, den 04. März 2026 um 18:00 Uhr
in dem Haus des Dorfes Steckenroth
Friedenstraße 2, 65329 Hohenstein - Steckenroth
VF 1545 Hohenstein - Holzhausen
Mittwoch, den 11. März 2026 um 18:00 Uhr
in dem Dorfgemeinschaftshaus Holzhausen
Am Kindergarten 1, 65329 Hohenstein - Holzhausen über Aar
F 1936 Hohenstein - Strinz-Margarethä
Mittwoch, den 18. März 2026 um 18:00 Uhr
in der Aubachhalle Strinz-Margarethä
Wiesenweg, 65329 Hohenstein - Strinz-Margarethä
F 1699 Hohenstein - Hennethal
Mittwoch, den 25. März 2026 um 18:00 Uhr
in dem Dorfgemeinschaftshaus Hennethal
Am Dorfgemeinschaftshaus, 65329 Hohenstein - Hennethal
Hiermit werden alle Teilnehmer sowie alle Bevollmächtigten der Teilnehmer, die an einem Flurbereinigungsverfahren in Hohenstein beteiligt sind, zum jeweiligen Termin eingeladen.
Die Mitglieder der Vorstände und ihre Stellvertreter werden von den anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde. Das bedeutet, dass ein Teilnehmer nicht gleichzeitig für sich selbst und darüber hinaus als Bevollmächtigter für einen oder mehrere andere Teilnehmer zusätzliche Stimmen abgeben kann. Gemeinschaftliche Eigentümer (z. B. Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Eigentümer.
Bevollmächtigte müssen zum Wahltermin eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Für die Wahl können nur natürliche Personen vorgeschlagen werden. Diese müssen nicht Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens sein. Bitte bringen Sie zur Identitätsprüfung entsprechende Identitätsnachweise mit.
Bekanntmachung
Diese Einladung wird in der von den Flurbereinigungen betroffene Gemeinde Hohenstein sowie in den angrenzenden Gemeinden Heidenrod, Aarbergen, Hünstetten und in den angrenzenden Städten Taunusstein und Bad Schwalbach öffentliche bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung auf den Internetadressen http://hvbg.hessen.de/F1700, http://hvbg.hessen.de/VF1545, http://hvbg.hessen.de/F1936 und http://hvbg.hessen.de/F1699 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Vorstehendes gibt bekannt: