Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die letzte Sitzung der Gemeindevertretung fand am 07.02.2025 in der Dornbachhalle in Heidenrod-Springen statt.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Helferinnen und Helfern des Springener Ortsbeirates für die Logistik und Bewirtung.
Zu Sitzungsbeginn konnte ich neben den Mitgliedern des Gemeindevorstandes und dem Bürgermeister auch die Schriftführerin, Frau Tina Jakob, sowie Frau Hannelore Wiedemann vom Wiesbadener Kurier begrüßen.
Ebenso hieß ich alle interessierten Besucherinnen und Besucher herzlich willkommen.
Die Gemeindevertretung war an diesem Abend mit 23 Mitgliedern beschlussfähig.
Bevor ich von der Sitzung berichte, möchte ich auf einen neuen Service hinweisen:
Die Gemeinde Heidenrod setzt seit einiger Zeit ein sogenanntes Ratsinformationsprogramm für die Gemeindegremien ein. Damit werden den Mandatsträgern Sitzungseinladungen, Beratungsunterlagen und Niederschriften auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Mit dem Ratsinformationsprogramm können aber auch der Allgemeinheit vielfältige Informationen über die Gemeindegremien und aus der Arbeit der Gremien bereitgestellt werden.
Dazu ist auf der Homepage der Gemeinde Heidenrod
http://www.heidenrod.de/
unter der
Rubrik „Rathaus“
der Button „Bürgerinfo“
eingestellt, die mit dem Ratsinformationsprogramm ALLRIS, verlinkt ist.
Auf dieser Seite können zahlreiche Informationen über die Gremien, wie z.B. Mitglieder, Sitzungstermine, Tagesordnungen und Beratungsgegenstände, wie Anträge und Beschlussvorlagen, eingesehen werden. Dazu gibt es eine Recherche, also Suchfunktion.
Das System baut sich nach und nach weiter auf, so dass es auch als Archiv dient.
Natürlich sind auf der Seite nur die für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen frei zugänglich. Besonders geschützte Daten, zum Beispiel aus nicht-öffentlichen Sitzungen nach der Gemeindeordnung oder aus allgemeinen Datenschutzgründen, können dort natürlich nicht eingesehen werden.
Dort können Sie auch die Beschlussvorlagen und weitere Unterlagen bzw. Informationen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten abrufen.
Der Tagesordnungspunkt, der sich mit dem Erwerb des Sportgeländes des TuS Huppert befasst, wurde allerdings bereits in der vorgeschalteten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgesetzt, weil es hierzu neue Überlegungen gibt.
Als erster Punkt der Sitzung stand ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU und FWH auf der Tagesordnung, der auf die Reduzierung der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung zielt.
Derzeit hat die Gemeindevertretung 31 Mitglieder. Durch einstimmigen Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung wird es ab der nächsten Kommunalwahl im März 2026 nur noch 27 Mandatsträger geben.
Hintergrund des gemeinsamen Antrags von SPD, CDU und Freien Wählern (FWH) ist die schwindende Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, sich kommunalpolitisch zu engagieren. Allen Parteien und Gruppierungen fällt es zunehmend schwerer, ihre Bewerberlisten so zu füllen, dass Plätze auch dann nachbesetzt werden können, wenn Mandate vorzeitig aufgegeben werden.
Ein weiterer Grund liegt im Kommunalwahlsystem begründet: Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie in dem Gremium an Sitzen zu vergeben sind. Diese kann entweder gezielt auf einzelne Bewerber verteilen oder allen Kandidaten einer Partei geben, indem er die Liste ankreuzt. In diesem Fall erhält jeder Bewerber auf der Liste drei Stimmen. Doch wenn auf der Liste nicht genügend Bewerber stehen, auf die die Zahl der Stimmen verteilt werden können, verfallen diese. Bisher mussten in Heidenrod deshalb mindestens elf Personen auf einer Liste stehen; in Zukunft reichen neun Bewerber. (s.a. Wiesbadener Kurier vom 10.02.2025)
Ebenfalls mit Wahlen befasste sich der nächste Tagesordnungspunkt.
Die Bürgermeisterwahl in Heidenrod findet am 14. September statt. Eine Stichwahl würde, wenn sie erforderlich sein sollte, am 28. September stattfinden.
Das hat die Gemeindevertretung ebenfalls einstimmig beschlossen.
Die Amtszeit von Amtsinhaber Volker Diefenbach (SPD) endet am 31. Dezember 2025.
Deshalb muss eine Neuwahl frühestens sechs, spätestens jedoch drei Monate vor Ende der Amtszeit durchgeführt werden. Der nun festgelegte Termin sei der späteste mögliche, wie der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Niklas Leonhardt (SPD) berichtete. Damit wird allen Bewerberinnen und Bewerbern ausreichend Zeit eingeräumt, sich bekannt zu machen. (s.a. Wiesbadener Kurier vom 10.02.2025)
Ebenfalls einstimmig hat die Gemeindevertretung beschlossen, an dem Projekt „Arzthaus Strüth“ mit dem Ziel zur gemeinsamen Realisierung eines Arzthauses am Standort in Strüth mitzuwirken.
Damit sich die Situation im Grenzgebiet zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz nicht weiter verschlechtert, wollen die hessischen Kommunen Heidenrod und Lorch sowie die rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden Strüth, Welterod, Lipporn, Lautert, Rettershain und Weidenbach neue, gemeinsame Wege gehen. Um eine Nachfolge für eine bestehende Praxis in Strüth zu ermöglichen, soll ein Ärztehaus gebaut und an eine dort praktizierende Ärztin vermietet werden. Die bestehende Praxis kann nicht weiter genutzt werden. Die beiden Inhaber der bestehenden hausärztlichen Gemeinschaftspraxis Birker und Pelekanos in Strüth werden sich absehbar zurückziehen und die derzeitige Praxis kann dann nicht weiter genutzt werden. Deshalb wollen die beteiligten Kommunen ein Ärztehaus errichten und es an die interessierte Nachwuchs-Ärztin vermieten. Die Ortsgemeinde Strüth hat dafür bereits ein baureifes Grundstück in unmittelbarer Nachbarschaft zur dortigen Apotheke erworben.
Damit wird noch keine formelle Projektbeteiligung und auch noch keine finanzielle Zusage verbunden. Hierzu werden zu einem späteren Zeitpunkt anhand von konkreteren Zahlen und Fakten weitere Beschlussfassungen erfolgen.
Für die weitere Zusammenarbeit sollen nach der grundsätzlichen Beschlussfassung aus jeder beteiligungsbereiten Gemeinde zwei Vertreter in einem projektbegleitenden Lenkungsausschuss mitarbeiten. Für Heidenrod sind dies Bürgermeister Volker Diefenbach (SPD) sowie der Beigeordnete Thilo Vorhauer (Grüne).
(s.a. Wiesbadener Kurier vom 10.02.2025)
Weitere, insgesamt elf Tagesordnungspunkte widmeten sich der städtebaulichen Entwicklung. Hier ging es jeweils um die Prüfung bzw. Schaffung von bauplanungsrechtlichen Grundlagen für
| • | Gewerbegebiet „Am Hupperter Weg“ in Kemel (Wertung von Anregungen, Satzungsbeschlüsse zum Flächennutzungs- und Bebauungsplan). |
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| — s.a. Wiesbadener Kurier v. 14.02.2025 |
| • | Ehemalige Taunuskaserne in Kemel. Schaffung der notwendigen bauplanungsrechtlichen Anforderungen zur Errichtung eines Gefahrenabwehrzentrums (Aufstellungsbeschlüsse Flächennutzungs- und Bebauungsplan) |
| • | Freiflächenphotovoltaikanlage „Hainwiese“, in Wisper (Aufstellungsbeschlüsse Flächennutzungs- und Bebauungsplan) |
| • | Freiflächenphotovoltaikanlage „Am Kunoweg/ Dicke Eiche“ in Huppert (Aufstellungsbeschlüsse Flächennutzungs- und Bebauungsplan) |
| • | Freiflächenphotovoltaikanlage „Schönauer Küppel“, in Laufenselden (Aufstellungsbeschlüsse Flächennutzungs- und Bebauungsplan) |
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| — s.a. Tip - Heidenroder Nachrichten Nr. 7/2025 v. 13.02.2025 |
Die Beschlüsse wurden jeweils mehrheitlich gefasst.
— s.a. Wiesbadener Kurier v. 12.02.2025
Ein Aufstellungsbeschluss. drückt aus, dass die Gemeinde das Verfahren für einen Flächennutzung- und Bebauungsplan in Gang setzen will. Mit dem Aufstellungsbeschluss beauftragt die Gemeinde ein Planungsbüro zur Ausarbeitung eines Planentwurfs. Mit den ersten Planentwürfen wird dann auch bald klar, welche öffentlichen Belange, insbesondere Umweltbelange, durch den Bebauungsplan betroffen sein können. Gleichzeitig werden verschiedene Gutachten zu unterschiedlichen Fragestellungen erforderlich. In dieser Planungsphase werden dann die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden und Gremien, wie beispielsweise die Ortsbeiräte einbezogen. Ist der Entwurf ausgereift und sind alle notwendigen Gutachten erstellt, wird der Bebauungsplan veröffentlicht (förmliche Beteiligung). Bei der förmlichen Beteiligung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Bebauungsplanentwurf einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Gleichzeitig erhalten alle Träger öffentlicher Belange, also sämtliche Behörden und Gremien, wie beispielsweise die Ortsbeiräte, den Entwurf zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden diese ausgewertet und in einer Übersicht für die Gemeindevertretung aufbereitet. Diese hat dann eine Abwägungsentscheidung zu treffen, wie er die privaten und öffentlichen Belange gewichtet und welche Bedeutung ihnen zugemessen werden. Das nennt man dann „Wertungsbeschluss“. Erst dann, wenn es aufgrund von vorliegenden Bedenken und Anregungen keine Hinderungsgründe mehr gibt, kann die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung beschlossen werden (Satzungsbeschluss).
Den Beteiligungsbericht 2024 und dessen Offenlegung gem. § 123a Abs 1 HGO hat die Gemeindevertretung beschlossen.
Die Gemeinde hält zum Stichtag (25.11.2024) folgende Anteile an privatrechtlichen Unternehmen:
Gem. Wohnungsbau GmbH - 0,63 %
Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus GmbH, über AöR Erneuerbare Energien RTK - 1,27 %
Windenergiepark Heidenrod GmbH (WPH) - 45,00 %
EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligung Verwaltungs-GmbH - 11,60 %
AöR Holzkontor Rheingau-Taunus - 5,88 %
Projektgesellschaft Kemel Süd (PKS) - 49,00 %
Die Gemeindevertretung hat auf Antrag der Fraktion „Die Grünen Heidenrod“ die Auslobung eines Ehrenamtspreises, der mit 1000,00 € dotiert sein soll, beschlossen. Auf Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur, Sport und Schule und des Haupt- und Finanzausschusses wurde ergänzt, dass Einsatzabteilungen der Feuerwehren ausgenommen werden, wobei andere ehrenamtliche Helfer der Feuerwehren berechtigt bleiben. Ein Richtlinienentwurf wird nun von der Verwaltung ausgearbeitet und dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur, Sport und Schule zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
Die Gemeindevertretung hat außerdem die Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans des Rheingau-Taunus-Kreises und der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Kenntnis genommen und dazu eingebracht, dass eine nähere Prüfung zur verstärkten Hinwendung zu Bedarfsverkehren stattfinden sollte, eine Ausdünnung in gewissen Randzeiten akzeptabel ist und Änderung der Schulbezirke zu beachten sind.
— (Hierzu auch Wiesbadener Kurier v. 13.02.2025).
Schließlich wurden vom Gemeindevorstand zwei Anfragen der Freien Wähler Heidenrod (FWH) zur städtebaulichen Entwicklung und zur Erhöhung der Gesellschafteranteile an der Kommunalen Wohnungsbau GmbH schriftlich beantwortet. Die Zusatzfragen beantwortete Herr Bürgermeister Diefenbach.
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist für den 04. April 2025 angesetzt.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für Ihr Interesse an der Arbeit und den Beschlüssen der Gemeindevertretung bedanken.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, zögern Sie bitte nicht mir diese mitzuteilen.