Aufgrund des § 6 der Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07. Februar 2024 folgenden 12. Nachtrag zur Hauptsatzung beschlossen:
1. § 2 erhält folgende Fassung:
§ 2 Gemeindevertretung
(1) Die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung wird auf 27 festgelegt.
(2) Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf zwei festgelegt.
2. Dieser 12. Nachtrag tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und, dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensschritte eingehalten wurden.