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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 9/2026
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2026

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Haushalt der AÖR Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus für das Haushaltsjahr 2026

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar (GVBl. S. 90, 93) - sowie § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung Hessen (GemHVO) in der Fassung vom 02.04.2006, zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juli 2021 (GVBl. S. 498), hat der Verwaltungsrat am 10.11.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

8.740 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

8.152 EUR

mit einem Saldo von

588 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Überschuss von

588 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen

und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

62.141 EUR

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

60.543 EUR

mit einem Saldo von

1.598 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von

1.598 EUR

festgesetzt.

§ 2

Die AöR Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus nimmt keine Kredite aus.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden von der AöR Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus nicht in Anspruch genommen.

§ 5

Gemeindesteuern werden von der AöR Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus nicht erhoben.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Die AöR Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus beschäftigt kein eigenes Personal.

§ 8

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1, Satz 3 HGO und damit nicht der vorrangigen Zustimmung des Verwaltungsrates bedürfen, werden wie folgt festgelegt:

bis

2.500 EUR

Verfügung Vorsitzender AöR

ab

2.500 EUR - 25.000 EUR

Verfügung Vorstand

über

25.000 EUR

Verfügung Verwaltungsrat

Heidenrod, den 01.11.2025
(Diefenbach)
Bürgermeister der Gemeinde Heidenrod
Vorsitzender der AöR Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom Donnerstag, 26.02.2026 bis Freitag, 06.03.2026 im Rathaus, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, 1.Stock, Zimmer A15, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Donnerstag, 26.02.2026

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag, 27.02.2026

08:00 - 12:00 Uhr

Montag, 02.03.2026

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag, 03.03.2026

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch, 04.03.2026

08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag, 05.03.2026

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag, 06.03.2026

08:00 - 12:00 Uhr

Heidenrod, den 18.02.2026
Der Vorstand
(Diefenbach) Vorsitzender