Liebe Wählerinnen und Wähler!
Sie haben am 12. März 2023 die Gelegenheit, den Landrat/Landrätin im Rheingau-Taunus-Kreis zu wählen und am Bürgerentscheid teilzunehmen. Umso wichtiger ist es, dass S I E von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und wählen gehen.
Wahlrecht sollte immer auch Wahlpflicht sein, wenn man den Anspruch erheben will, die Zukunft seines Landkreises mitzugestalten. Meine Bitte ist deshalb:
„Gehen Sie am 12. März wählen!“