Hiermit werden alle Abgabepflichtigen auf die fälligen Wasser-und Abwassergebühren (Bescheid vom 18.02.2025) hingewiesen.
Es sind zu entrichten:
| 1. | Nachzahlungen aus der Abrechnung für 2024, fällig am 24.03.2025 |
| 2. | Vorauszahlungen für Wasser-und Kanalbenutzungsgebühren, fällig am 25.03.2025. |
Sofern aus der Abrechnung für 2024 ein Guthaben besteht, ziehen Sie sich dieses bitte bei Ihrer Zahlung ab.
Wir erlauben uns bereits jetzt den Hinweis, dass für alle Zahlungen, welche nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin verbucht werden, die gesetzlichen Säumniszuschläge (§ 240 Abgabenordnung) berechnet werden müssen. Außerdem werden ab dem 05.04.2025 alle Rückstände gebührenpflichtig gemahnt.
Zur Einhaltung der Fälligkeitstermine achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge.
Bei allen Zahlungen auf unser Bankkonto vermerken Sie bitte ausschließlich Ihr vollständiges Kassenzeichen. Dieses finden Sie oben rechts auf Ihrem Abgabenbescheid.
Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann und Sie nicht unberechtigt eine Mahnung erhalten.
Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, denken Sie bitte daran den Betrag zu aktualisieren und überprüfen Sie noch einmal, ob Sie das Kassenzeichen korrekt im Verwendungszweck erfasst haben.
Bei allen Bürgern, die uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, buchen wir die beiden oben genannten Fälligkeiten am 01042 025 ab.