Alle Jagdgenossen des Jagdbezirkes Hünstetten-Limbach werden hiermit für Freitag, den 27. März 2026, 19.00 Uhr, zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Limbach im Nebenraum/Kegelbahn des Dorfgemeinschaftshauses in Hünstetten-Limbach, eingeladen.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken. Eigentumsnachweise sind ggf. mitzubringen.
Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht voll geschäftsfähigen Vertreter ausüben. Diese Vollmacht muss von allen Miteigentümern unterschrieben sein. Gemäß Satzung darf ein Bevollmächtigter nicht mehr als drei Genossen vertreten.
Vollmachtsvordrucke sind bei dem Jagdvorsteher, Stefan Viehmann, Hühnerkirche, 65510 Hünstetten-Limbach, erhältlich.
Es wird gebeten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Tagesordnung | |
| 1. | Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht über die Verwendung des Jagdpachtertrages im Jahre 2024/2025 |
| 3. | Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtertrages für das Jahr 2025/2026 |
| 4. | Genehmigung Satzungsänderung |
| 5. | Verschiedenes |
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Grund der geänderten Satzung die Versammlung ohne Rücksicht, auf die Zahl der erschienen oder vertretenen Genossen beschlussfähig ist.
Die vorstehende Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Limbach wird hiermit veröffentlicht.