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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 11/2026
Aus dem Rathaus
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Haushaltssatzung der Gemeinde Hünstetten für das Haushaltsjahr 2026

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hünstetten für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005, (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten am 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird im:

Im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Fehlbetrag von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Überschuss von

im Gesamtergebnis mit einem Fehlbetrag von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen

und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

5.685.742 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

0 EUR

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

1.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  — 381,93 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  — 437,28 v.H.

2. Gewerbesteuer auf  — 400 v.H.

§6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 11.12.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Gemeindevertretung und Gemeindevorstand/Bürgermeister im Zusammenhang mit über- und außerplanmäßigen Bewilligungen

Im Rahmen der Anwendung dieser Haushaltssatzung,

a) gelten als nach Umfang und Bedeutung erhebliche Aufwendungen und Auszahlungen, die eine vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung nach § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO erforderlich machen, Aufwendungen und Auszahlungen von

-

überplanmäßig

100.000 EUR

-

außerplanmäßig

50.000 EUR

b) wird die Befugnis zur vorherigen Zustimmung gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO dem Bürgermeister übertragen für Aufwendungen und Auszahlungen von

-

überplanmäßig

10.000 EUR

(10% der vb. Erheblichkeitsgrenze)

-

außerplanmäßig

5.000 EUR

(10% der vb. Erheblichkeitsgrenze)

Festlegung von Erheblichkeitsgrenzen im Sinne von § 12 ABs. 1 GemHVO

Im Rahmen der Anwendung dieser Haushaltssatzung

a)

gilt als Erheblichkeitsgrenze für Investitionen gem. § 12 Abs. 1 GemHVO jede Aufwendung/ Auszahlung ab 100.000 EUR.

b)

gilt als Erheblichkeitsgrenze für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gem. § 12 Abs.3 GemHVO jede Aufwendung/ Auszahlung ab 40.000 EUR.

Beim Überschreiten dieser Grenzwerte (jeweils gerundet ca. 5% der durchschnittlichen Auszahlungen/Aufwendugen) ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens ein Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten gem. Anlage 1 zu § 12 GemHVO durchzuführen.

Hünstetten, den 11. Dezember 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hünstetten
(D.S)
Jan Kraus
Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmige ich

1.

die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleichs für den Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2025 nach § 97a Nr. 1 in Verbindung mit § 92 Abs. 5 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO),

2.

den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hünstetten für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

5.685.742

(i. W.: „fünf Millionen sechshundertfünfundachtzigtausendsiebenhundertzweiundvierzig Euro“)

gemäß § 97a Nr. 4 in Verbindung mit 103 Abs. 2 HGO,

3.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000,00 EUR

(i. W.: „einer Millionen Euro“)

gemäß § 97a Nr. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.

Der Haushaltsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme

vom 16.03.2026 bis 24.03.2026 (einschließlich)

im Rathaus der Gemeinde Hünstetten, Im Lagersboden 5, 65510 Hünstetten, Zimmer 3 im Erdgeschoss, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags, dienstags

und donnerstags:

8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

(nachmittags nach Vereinbarung),

mittwochs:

8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr,

freitags:

8.00 bis 12.00 Uhr.

Diese Auslegung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hünstetten, den 12.03.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hünstetten
(D.S.)
Jan Kraus
Bürgermeister