Titel Logo
Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 13/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Versammlung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Strinz-Trinitatis

Alle Jagdgenossen des Jagdbezirkes Hünstetten-Strinz-Trinitatis werden hiermit für Mittwoch, den 15. April 2026, 19.00 Uhr, zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Strinz-Trinitatis in der Bauernstube im Dorfgemeinschaftshaus Strinz-Trinitatis eingeladen.

Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken.

Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht voll geschäftsfähigen Vertreter ausüben. Diese Vollmacht muss von allen Miteigentümern unterschrieben sein. Gemäß Satzung darf ein Bevollmächtigter nicht mehr als drei Genossen vertreten.

Vollmachtsvordrucke sind bei dem Jagdvorsteher, Walter Gerhard, Scheidertalstraße 2, 65510 Hünstetten-Strinz-Trinitatis erhältlich.

Tagesordnung

1.

Begrüßung durch den Jagdvorsteher

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bericht über die im Jahr 2025/2026 durchgeführten Maßnahmen

4.

Verwendung des Jagdpachterlöses 2026/2027

5.

Verschiedenes

Ich weise darauf hin, dass diese Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen und vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist.

Hünstetten, den 23. März 2026
Für den Jagdvorstand 
gez. Walter Gerhard, Jagdvorsteher

Die vorstehende Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Strinz-Trinitatis wird hiermit veröffentlicht.

Hünstetten, den 23. März 2026
Für den Gemeindevorstand
gez. Kraus, Bürgermeister