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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 14/2024
Aus dem Rathaus
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Fälligkeit von Wasser-und Abwassergebühren

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hünstetten

Nachzahlungen aus Abrechnung 2023 laut Bescheid vom 22.01.2024

Hiermit werden alle Abgabepflichtigen noch einmal auf die seit 26.02.2024 fälligen Wasser-und Abwassergebühren aus der Abrechnung 2023 (Bescheid vom 22.01.2024) hingewiesen.

Bei allen Bürgern, die uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, geben wir hiermit als neuen Abbuchungstermin den 15.04.2024 bekannt. Durch eine Systemumstellung unserer Finanzsoftware war es uns am 26.02.2024 nicht möglich die Gebühren wie vereinbart einzuziehen.

Sollten Sie uns keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir, sofern noch nicht geschehen, um Überweisung auf das Girokonto der Gemeindewerke Hünstetten.

Bei allen Zahlungen auf unser Bankkonto vermerken Sie bitte Ihr vollständiges Kassenzeichen.

Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann und Sie nicht unberechtigt eine Mahnung erhalten.

Wir erlauben uns bereits jetzt den Hinweis, dass für alle Zahlungen, welche nach dem 15.04.2024 verbucht werden, die gesetzlichen Säumniszuschläge (§ 240 Abgabenordnung) berechnet werden müssen. Außerdem werden ab dem 25.04.2024 alle Rückstände gebührenpflichtig gemahnt.

Abschließend möchten wir bereits heute darauf hinweisen, dass die Vorauszahlungen für die ersten beiden Quartale 2024 zusammen am 15.05.2024 fällig werden. Die neuen Vorauszahlungsbescheide werden bis spätestens Mitte April versandt.

Hünstetten, den 27.03.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hünstetten
Jan Kraus, Bürgermeister