Alle Jagdgenossen des Jagdbezirkes Hünstetten-Wallrabenstein werden hiermit für Mittwoch, den 22. April 2025, 19.00 Uhr, zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Wallrabenstein in die Gaststätte „Schöne Aussicht“, Lindenplatz in Hünstetten-Wallrabenstein eingeladen.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken. Eigentumsnachweise sind ggf. mitzubringen.
Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht voll geschäftsfähigen Vertreter ausüben. Diese Vollmacht muss von allen Miteigentümern unterschrieben sein. Gemäß Satzung darf ein Bevollmächtigter nicht mehr als drei Genossen vertreten.
Vollmachtsvordrucke sind bei dem Jagdvorsteher, Klaus Sprenger, Lindenplatz 8, 65510 Hünstetten-Wallrabenstein erhältlich.
| Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht über die im Jahr 2025/2026 durchgeführten Maßnahmen |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Verwendung des Jagdpachterlöses 2026/2027 |
| 6. | Verschiedenes |
Ich weise darauf hin, dass diese Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen und vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist.
Hünstetten, den 30. März 2025
Die vorstehende Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Wallrabenstein wird hiermit veröffentlich.