Alle Jagdgenossen des Jagdbezirkes Hünstetten-Ketternschwalbach werden hiermit für Mittwoch, den 8. Mai 2024, 19.00 Uhr, zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Ketternschwalbach in das Feuerwehrgerätehaus Ketternschwalbach eingeladen.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken.
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, er kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder seinen Ehegatten oder volljährigen Verwandten 1. Grades (Sohn/Tochter) ausüben.
Vollmachtsvordrucke sind bei dem Vorsitzenden, Rüdiger Gapp, Waldstr. 11, 65510 Hünstetten-Ketternschwalbach erhältlich.
Es wird gebeten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 7 Abs. 2 die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen oder vertretenen Genossen beschlussfähig ist.
Die vorstehende Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Ketternschwalbach wird hiermit veröffentlicht.