Titel Logo
Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 17/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Hünstetten für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund des § 115 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. | S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBI. S 915) und des § 5 Satz 2 Ziffer 4 und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung. vom 09.06.1989 (GVBI. I S. 151), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. S. 121) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten am 26.02.2026 den folgenden Wirtschaftsplan:

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

§1

1. Erfolgsplan

mit dem Gesamtbetrag der Erträge im Teilbetriel Abwasserbeseitigung auf

2.881.700 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen im Teilbetrieb Abwasserbeseitigung auf

3.803.767 EUR

mit einem Verlust von

922.067 EUR.

mit dem Gesamtbetrag der Erträge im Teilbetrieb Wasserversorgung auf

2.172.900 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen im Wasserversorgung auf

2.701.910 EUR

mit einem Verlust von

529.010 EUR.

2. Vermögensplan

mit den Einnahmen im Teilbetrieb Abwasserbeseitigung auf

3.810.000 EUR

mit den Ausgaben im Teilbetrieb Abwasserbeseitigung auf

3.810.000 EUR

mit den Einnahmen in Teilbetrieb Wasserversorgung auf

4.255.000 EUR

mit den Ausgaben im Teilbetrieb Wasserversorgung auf

4.255.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kreditermächtigung

(1) Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung der Ausgaben in den Vermögensplänen erforderlich ist, wird auf EUR festgesetzt. Hiervon entfallen auf:

1.

Kredite vom Kreditmarkt

Teilbetrieb Abwasserbeseitigung

2.818.000 EUR

2.

Kredite vom Kreditmarkt

Teilbetrieb Wasserversorgung

3.758.000 EUR

6.576.000 EUR

(2) Im Wirtschaftsjahr 2026 stehen keine Kredite zur Umschuldung an.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf — 800.000 EUR.

§ 5

Stellenplan

Der Eigenbetrieb hat kein eigenes Personal.

Hünstetten, den 26.02.2026
Der Gemeindevorstand
Gez.: Kraus, Bürgermeister
(D.S.)