Aufgrund des § 115 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. | S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBI. S 915) und des § 5 Satz 2 Ziffer 4 und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung. vom 09.06.1989 (GVBI. I S. 151), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. S. 121) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten am 26.02.2026 den folgenden Wirtschaftsplan:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:
| 1. Erfolgsplan | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge im Teilbetriel Abwasserbeseitigung auf | 2.881.700 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen im Teilbetrieb Abwasserbeseitigung auf | 3.803.767 EUR |
| mit einem Verlust von | 922.067 EUR. |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge im Teilbetrieb Wasserversorgung auf | 2.172.900 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen im Wasserversorgung auf | 2.701.910 EUR |
| mit einem Verlust von | 529.010 EUR. |
| 2. Vermögensplan | |
| mit den Einnahmen im Teilbetrieb Abwasserbeseitigung auf | 3.810.000 EUR |
| mit den Ausgaben im Teilbetrieb Abwasserbeseitigung auf | 3.810.000 EUR |
| mit den Einnahmen in Teilbetrieb Wasserversorgung auf | 4.255.000 EUR |
| mit den Ausgaben im Teilbetrieb Wasserversorgung auf | 4.255.000 EUR |
festgesetzt.
(1) Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung der Ausgaben in den Vermögensplänen erforderlich ist, wird auf EUR festgesetzt. Hiervon entfallen auf:
| 1. | Kredite vom Kreditmarkt | |
| Teilbetrieb Abwasserbeseitigung | 2.818.000 EUR | |
| 2. | Kredite vom Kreditmarkt | |
| Teilbetrieb Wasserversorgung | 3.758.000 EUR | |
| 6.576.000 EUR | ||
(2) Im Wirtschaftsjahr 2026 stehen keine Kredite zur Umschuldung an.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf — 800.000 EUR.
Der Eigenbetrieb hat kein eigenes Personal.