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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 19/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus - AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte der Gemeinde Hünstetten

Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte der Gemeinde Hünstetten

Es wird hiermit amtlich bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten in ihrer Sitzung am 27. April 2026 die Wahl zur Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte der Gemeinde Hünstetten gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) für gültig erklärt hat.

Gemäß § 27 KWG steht gegen den Beschluss der Vertretungskörperschaft den Beteiligten und der Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu. Die allgemeinen Vorschriften über das verwaltungsgerichtliche Verfahren finden mit der Maßnahme Anwendung, dass die Klage gegen die Vertretungskörperschaft zu richten ist und ein Widerspruch gegen den Beschluss der Vertretungskörperschaft nicht stattfindet.

Hünstetten, 28. April 2026
Fischer
Bes. Gemeindewahlleiter