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Hünstetter Nachrichten - Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünstetten
Ausgabe 20/2025
Aus dem Rathaus
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Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Hünstetten für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund des § 115 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S 915) und des § 5 Satz 2 Ziffer 4 und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung. vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 151), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBl. S. 121) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten am 03.04.2025 den folgenden Wirtschaftsplan:

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

§ 1

1. Erfolgsplan

mit dem Gesamtbetrag der Erträge im Teilbetrieb

Abwasserbeseitigung auf  —  2.859.100 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen im Teilbetrieb

Abwasserbeseitigung auf  — 3.029.010 EUR

mit einem Verlust von  — 169.910,00 EUR.

mit dem Gesamtbetrag der Erträge im Teilbetrieb

Wasserversorgung auf —  2.189.900 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen im

Wasserversorgung auf  — 2.379.040 EUR

mit einem Verlust von  — 189.140,00 EUR.

2. Vermögensplan

mit den Einnahmen im Teilbetrieb

Abwasserbeseitigung auf  — 1.402.000 EUR

mit den Ausgaben im Teilbetrieb

Abwasserbeseitigung auf  — 1.402.000 EUR

mit den Einnahmen im Teilbetrieb

Wasserversorgung auf  — 2.719.000 EUR

mit den Ausgaben im Teilbetrieb

Wasserversorgung auf —  2.719.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kreditermächtigung

(1) Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung der Ausgaben in den Vermögensplänen erforderlich ist, wird auf 2.490.300 EUR festgesetzt. Hiervon entfallen auf:

1.

Kredite vom Kreditmarkt  — 333.600 EUR

Teilbetrieb Abwasserbeseitigung

2.

Kredite vom Kreditmarkt  — 2.156.700 EUR

Teilbetrieb Wasserversorgung

 — 2.490.300 EUR

(2) Im Wirtschaftsjahr 2025 stehen keine Kredite zur Umschuldung an.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf  — 800.000 EUR.

§ 5

Stellenplan

Der Eigenbetrieb hat kein eigenes Personal.

Hünstetten, den 03. April 2025
Der Gemeindevorstand
(D.S.)
Gez.: Kraus, Bürgermeister

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2025 der Gemeindewerke Hünstetten

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 115 Abs. 3 HGO i.V.m. §§ 103 Abs. 2, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 des Wirtschaftsplanes sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Gemäß § 115 Abs. 3 HGO genehmige ich

1.

den Gesamtbetrag der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hünstetten für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von

2.490.300,00 EUR

(i. W.: „zwei Millionen vierhundertneunzigtausend dreihundert Euro“)

In Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO),

2.

den im vorgenannten Wirtschaftsplan festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

800.000,00 EUR

(i. W.: „achthunderttausend Euro“)

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.

Hünstetten, den 14.05.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hünstetten
(D.S.)
Gez.: Kraus, Bürgermeister