Herr Michael Häuser, Hünstetten-Ketternschwalbach, hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Hünstetten-Ketternschwalbach der „FBL“ nicht angenommen.
Gem. § 34 Abs. 1 und 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S 915) wird festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der „FBL“, Herr Björn Schwenk, Langgasse 8, 65510 Hünstetten, in den Ortsbeirat nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Einspruch erheben.