Alle Jagdgenossen des Jagdbezirkes Hünstetten-Wallbach werden hiermit für Mittwoch, den 10. Juni 2026, 18.00 Uhr, zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Wallbach in das Sitzungszimmer, des Rathauses, Im Lagersboden 5, 65510 Hünstetten-Wallbach, eingeladen.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken. Eigentumsnachweise sind ggf. mitzubringen.
Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht voll geschäftsfähigen Vertreter ausüben. Diese Vollmacht muss von allen Miteigentümern unterschrieben sein. Gemäß Satzung darf ein Bevollmächtigter nicht mehr als drei Genossen vertreten.
Vollmachtsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung, Ordnungsamt, Im Lagersboden 5, 65510 Hünstetten-Wallbach erhältlich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Grund der geltenden Satzung die Versammlung ohne Rücksicht, auf die Zahl der erschienen oder vertretenen Genossen beschlussfähig ist.
Die vorstehende Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hünstetten-Wallbach wird hiermit veröffentlicht.